Beschluss
Beschluss:
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ im Ortsteil Langenheide der Stadt Lübtheen. Die Begründung zum Bebauungsplan mit dem Stand August 2024 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan, mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung, ist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Lübtheen bereitzuhalten.
Gemäß § 12 BauGB ist aus Gründen der Rechtssicherheit für die Kommune, Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten durch den Vorhabenträger, ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger Herrn Rene Brandt und der Stadt Lübtheen unterzeichnet worden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
824,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
198,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
651,5 kB
|