Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur
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Vorberatung
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21.11.2019
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Option a)
Reinigungspreis für alle vier Bahnen inklusive Vorraum (zu je max. 5 Personen pro Bahn) berechnen/festlegen und ggf. auf Benutzungsgebühr aufrechnen oder als gesonderten Gebührentatbestand aufführen.
Bei einer Miete des Klubraums als extra Gebührentatbestand die Reinigung dieses Raumes aufführen
Option b)
Komplettübergabe der Reinigung an Verein LSV wie im Pachtvertrag bestimmt und ein Zusatz dass die Stadt Lübtheen Nutzungsvorrang für Bahn und Vorraum hat.
Option c)
Reinigung Kegelbahn und Klubraum übernehmen geringfügig Beschäftigte der Stadt, wie es derzeit für andere Räumlichkeiten des LSV üblich ist und die Benutzungsgebühr wird ggf. angehoben.
Eine Einweisung zur Reinigung pflegeintensiven Parketts würde erfolgen.
Option d)
Reinigungskosten für Kegelbahn und Vorraum auf 24h Nutzungsdauer aller Bahnen rechnen, dann auf Benutzungsgebühr pro Stunde pro Bahn dividieren.
Option e)
eigene Vorschläge
Sachverhalt
Gemäß Vertrag vom 11.12.2018 zwischen der Stadt Lübtheen, vertreten durch die Bürgermeisterin, und dem Lübtheener Sportverein Concordia e.V. (LSV) ist Vertragsgegenstand nach § 4 (2) das Grundstück bestehend aus dem Sportplatzgelände, dem kombinierten Lager-, Sozial-, Wohngebäude und der überdachten Tribüne mit Sprecherturm.
In § 8 (1) des Vertrages heißt es, der Verein reinigt den Vertragsgegenstand mit allen Bauten und Anlagen. Er reinigt auch die Wege und Fahrbahnen, die an den Vertragsgegenstand grenzen, soweit die Stadt als Anliegerin oder als Eigentümerin hierzu verpflichtet ist.
Durch den LSV wurde eine komplette Aufarbeitung des Parketts im Klubraum der Sportstätte veranlasst. Um diesen Zustand möglichst lange durch eine fachgerechte Pflege zu erhalten, wurde eine Reinigungsfirma mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.
Die Kosten pro Reinigung sind durch die Nutzer der Räumlichkeiten gemäß Gebührensatzung für die Einrichtung der „Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte“ Lübtheen zu tragen.
Die oben genannte Satzung wurde durch die Stadtvertretung in der Sitzung vom 11.12.2018 beschlossen und der Kommunalaufsicht zur Prüfung übergeben. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die Reinigung, wie auch damit verbunden die Kosten für die Reinigung, differenzierter aufgeschlüsselt oder inbegriffen sein müssen.
Die Gebührensatzung für die Einrichtungen der „Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte“ vom 17.12.2018, beschlossen am 11.12.2018, wurde gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Mit Außerkraftsetzung der Satzung gilt weiterhin die Satzung vom 01.11.2010. Dies wurde auf der Homepage der Stadt Lübtheen am 27.03.2019 veröffentlicht.
Um eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu erreichen, werden durch die Verwaltung einige Optionen vorgeschlagen.
Hinweis: der Bodenbelag des Kegelvorraums besteht aus Laminat, der des Klubraums aus Parkett.
