Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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19.11.2019
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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10.12.2019
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Sachverhalt
Für das die Bauvorhaben „Ländlicher Wegebau Verbindungsweg Lübtheen – Neu Lübtheen wurde mit Zuwendungsbescheid vom 15.10.2019 eine Zuwendung in Höhe von 333.356,00 € bewilligt.
Die Entscheidung zum Antrag auf Kofinanzierungshilfe wurde durch den Vergaberat am 22.10.2019 getroffen. Der Antrag auf Kofinanzierungshilfe wurde nicht bewilligt.
Des Weiteren wird mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24.Juni 2019 eine Beitragserhebung für gemeindliche Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 01. Januar 2018 beginnt, landesgesetzlich nunmehr ausgeschlossen. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt für Maßnahmen, die nach dem 01.01.2018 und vor dem 01.01.2020 begonnen wurden/werden ein finanzieller Ausgleich. Dieser kann ab Mitte 2020 beantragt werden.
Mit der Fördermittelbeantragung war eine Finanzierung des Bauvorhabens wie in der unteren Tabelle unter der Spalte „ALT“ dargestellt, vorgesehen.
Für das Bauvorhaben ergibt sich somit eine geänderte Finanzierung, die sich wie folgt darstellt:
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ALT
Haushaltsjahr 2019 |
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NEU
Haushaltsjahr 2019 |
Eigenmittel Stadt Lübtheen |
24.908,73 € |
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179.875,73 € |
Beantragte ILERL-Zuwendung |
333.600,00 € |
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333.356,00 € |
Beantragte Kofianzierung |
74.723,00 € |
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0,00 € |
Leistungen Dritter (Straßenbaubeiträge) |
80.000,00 € |
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0,00 € |
Summe: |
513.231,73 € |
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513.231,73 € |
Die zusätzlichen Hauhaltsmittel von rd. 154.800,00 € werden vorwiegend aus Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen bereitgestellt.
Außerdem wird im Kalenderjahr 2020 der finanzielle Ausgleich, der durch den Wegfall der Straßenausbeibeiträge eingetreten ist, beim Land M-V beantragt und um Ausgleich gebeten.
Da sich die Gremien zur Durchführung des Bauvorhabens auch ohne Bewilligung einer Kofinanz-ierungshilfe ausgesprochen haben und die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist, wurden die Bauleistungen zeitnah ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis deutet derzeit darauf hin, dass das Bauvorhaben kostengünstiger umgesetzt werden kann.
Der Auftrag für die Bauleistungen wurde am 24.10.2019 erteilt. Es ist vorgesehen Anfang November 2019 mit den Bauarbeiten zu beginnen und diese zum 31.05.2020 abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
513.231,73 € |
30.600,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
179.875,73 € |
Im Ergebnishaushalt |
Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja |
Förderung |
333.356,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
54100.096000 |
