Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Lübtheen
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2019
|
Sachverhalt
Im Rahmen der Doppik-Einführung wurden die Gemeinden verpflichtet eine kommunale Bilanz aufzustellen. Weiterhin war vorgesehen, dass die Gemeinden und ihre Eigenbetriebe einen Gesamtabschluss (Konsolidierte Gesamtbilanz) aufzustellen haben. Die Frist bis wann der erste Gesamtabschluss aufzustellen war, wurde immer wieder weiter verschoben, da die Aufstellung mit sehr viel Aufwand verbunden ist.
Im Rahmen des Doppik-Erleichterungsgesetzes wurde jetzt der § 61 (Gesamtabschluss) der Kommunalverfassung MV geändert. Die großen kreisangehörigen bzw. kreisfreien Städte müssen einen Gesamtabschluss aufstellen. Die anderen Gemeinden haben die Wahlmöglichkeit zwischen einem Gesamtabschluss und einem Beteiligungsbericht.
Da der Beteiligungsbericht weniger Aufwand verursacht, wird empfohlen von dieser Option Gebrauch zu machen. In Zukunft müsste dann kein Gesamtabschluss aus der Bilanz der Stadt Lübtheen und der Lübtheener Wohnungswirtschaft mehr erstellt werden, sondern nur noch ein Beteiligungsbericht.
Über diese Optionsmöglichkeit muss die Stadtvertretung lt. § 176 KV MV bis zum 31.12.2019 entscheiden. Der erste Beteiligungsbericht wäre dann gemäß § 73 Abs. 3 KV MV für das Haushaltsjahr 2019 zu erstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
