Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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10.12.2019
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Sachverhalt
Die oben genannte Satzung wurde durch die Stadtvertretung in der Sitzung vom 11.12.2018 beschlossen und der Kommunalaufsicht zur Prüfung übergeben. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die Reinigung, wie auch damit verbunden die Kosten für die Reinigung, differenzierter aufgeschlüsselt oder inbegriffen sein müssen.
Die Gebührensatzung für die Einrichtungen der „Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte“ vom 17.12.2018, beschlossen am 11.12.2018, wurde gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Mit Außerkraftsetzung der Satzung gilt weiterhin die Satzung vom 01.11.2010. Dies wurde auf der Homepage der Stadt Lübtheen am 27.03.2019 veröffentlicht.
Um eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu erreichen, wurde die Neufassung dieser Satzung im Sozialausschuss mit Hinzuziehung des Vorstandes des Lübtheener Sportverein Concordia e.V. (LSV) abgestimmt und diese dem Hauptausschuss vorgestellt.
Im Hauptausschuss wurde ein Antrag für eine Gebührenermäßigung für Kinder- und Jugendgruppen, wie auch für ortsansässige Verbände und Vereine gestellt und einstimmig beschlossen. Die Regelung hierzu wurde in die Satzung eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,3 kB
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