Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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28.01.2020
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Sachverhalt
Die Haushaltssatzung für 2020 ist nach den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie den eigenen Zahlen aus den Vorjahren und Anmeldungen aus den Fachämtern aufgestellt worden.
Die Planzahlen und die entsprechenden Mittelanmeldungen für neue bzw. zusätzliche Maßnahmen wurden in den Entwurf eingearbeitet.
Der Haushalt 2020 steht unter dem besonderen Einfluss des neuen FAG´s. Gerade im Bereich der Landeszuweisungen haben sich doch eine Reihe von Änderungen ergeben, die sich bei der Stadt negativ ausgewirkt haben. So ist die Schlüsselzuweisung zwar etwas höher als 2019 anzusetzen gewesen, dabei muss aber berücksichtigt werden, dass hier schon die Zahlungen des Familienleistungsausgleiches enthalten sind. So ergibt sich rechnerisch eine Absenkung der Schlüsselzuweisung. Eine weiterer Grund für die Verringerung sind auch die höheren Steuereinnahmen in 2018.
Weiterhin wurden die Zuweisungen für die Grundzentren verringert. Zukünftig sollen die Zuweisungen auf 0 reduziert werden. An dieser Stelle wird noch versucht, Verbesserungen für die Grundzentren im Gesetzgebungsverfahren zu erreichen.
Einnahmeseitig kann nicht an das Jahr 2018 angeknüpft werden. So muss man derzeit von geringeren Gewerbesteuereinnahmen ausgehen. Die weiteren Einnahmen wurden entsprechend der Vorjahresergebnisse geplant, wobei es in der Regel keine großen Abweichungen gab.
Auf der Ausgabenseite sind die Personalkosten und die Kreisumlage die größten Posten im Haushalt. Die Personalkosten steigen bedingt durch die Tariferhöhungen auch 2020 an. Hier muss man auch für die kommenden Jahre mit steigenden Kosten rechnen, die aber schon im Finanzplan berücksichtigt wurden.
Die Kreisumlage steigt bedingt durch eine höhere Umlagekraftmesszahl und einen höheren Hebesatz weiter an. Da auch für die kommenden Jahre mit einer weiter ansteigenden Umlage gerechnet werden muss, wurde dies ebenfalls entsprechend schon im Finanzplan berücksichtigt.
Die weiteren Ausgaben, wie für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, mussten erhöht werden, da doch zahlreiche Maßnahmen an den städtischen Liegenschaften durchgeführt werden müssen. Teilweise handelt es sich dabei um gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen. Andererseits kommen auch neu gebaute bzw. sanierte Gebäude wieder in die Jahre, so dass hier eben größer Unterhaltungsaufwand notwendig wird.
Im Investitionsplan sind eine Reihe von Maßnahmen geplant. Die größte Maßnahme ist dabei der Rathausumbau. Bei den geplanten Kosten handelt es sich hauptsächlich um Planungskosten. Weiterhin sind die Fahrzeughalle in Lübbendorf und 2 TSW geplant. Im Bereich der Straßen sind die Heinrich-Heine-Straße und der vordere Teil des Mühlenweges veranschlagt. Der Großteil der Maßnahmen wird durch Fördermittel und Beitragsrückerstattungen finanziert. Für den Straßenbau ist eine Kreditaufnahme geplant.
Der Haushalt ist im Vorbericht erläutert und begründet.
- Im Ergebnishaushalt:
a)
der Gesamtbetrag der Erträge auf 6.492.200 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.917.700 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 425.500 EUR
2. Im Finanzhaushalt:
a)
der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf 5.922.500 EUR
der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen auf 6.308.700 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 386.200 EUR
b)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.457.700 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.807.700 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf - 350.000 EUR
festgesetzt.
- Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen:
Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird auf 350.000 EUR
festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen:
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.500.0000 EUR
festgesetzt.
- Kassenkredite:
der Kassenkredit wird in Höhe von 6.800.000 EUR
festgesetzt.
- Hebesätze:
Die Hebesätze werden wie folgt unverändert
für Grundsteuer A auf 400 v.H.
für Grundsteuer B auf 400 v.H.
für Gewerbesteuer auf 370 v.H.
festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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4 MB
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