Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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17.08.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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07.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet an der Lindenschule“ sowie Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Für das Gebiet der Gemarkung Lübtheen, Flur 3, Flurstück 122/14, beschließt die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet an der Lindenschule“ (Aufstellungsbeschluss).
- Das Plangebiet befindet sich auf einer ungenutzten Fläche östlich des Komplexes Lindenschule am nördlichen Stadtrand von Lübtheen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha.
- Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslegung für den Zeitraum von einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten Behörden und Träger sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung - aufgefordert.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der 1. Bauabschnitt des B - Plan Nr. 16 „Wohngebiet an der Lindenschule“ ist nach Fertigstellung der Erschließung im Oktober 2020 bereits komplett veräußert. Die Nachfrage nach Bauplätzen ist nach wie vor hoch.
Um auch zukünftig den bauwilligen Interessenten Grundstücke anbieten zu können, sollte das nächste Bauleitplanverfahren umgehend eingeleitet werden.
Mit dem 2. Bauabschnitt können weitere 16 Grundstücke für die Wohnbebauung angeboten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
17.017,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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170,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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112,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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740,1 kB
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