Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2021/BV/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Ergebnis der am 12.06.2021 durchgeführten Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters in der Freiwilligen Feuerwehr Lübtheen wird anhand des beiliegenden Protokolls, gem.§ 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen MV (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 21.12.2015 zugestimmt.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Ernennung des neu gewählten Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lübtheen, Kam. Carsten Blohm, sowie des neu gewählten stellvertretenden Ortswehrführers, Kam. Andreas Behnke, gem. § 12 Abs. 1 BrSchG M- V, zu Ehrenbeamten.

 

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Sachverhalt

Aufgrund der abgelaufenen Wahlzeit der Wehrführung der Feuerwehr Lübtheen, machten

sich Neuwahlen des Wehrführers und seines Stellvertreters erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen der Bewerber für diese Funktionen lagen der Bürgermeisterin fristgerecht vor und enthielten die erforderlichen Unterstützungsunterschriften. Somit stand den aufgrund der Coronapandemie verschobenen Wahlen am 12.06.2021 nichts entgegen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern

(Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015, bedarf die Wahl des Ortswehrführers sowie des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung durch die Stadtvertretung.

Die gewählten Kameraden sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

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