Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2021/BV/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Erstfassung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Lübtheen zu.

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Sachverhalt

Mit Inkrafttreten des Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 sind im § 2 die Aufgaben der Gemeinden zur Gewährleistung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung festgelegt.

Demnach haben die Gemeinden entsprechend § 2 (1) Nr. 2 "eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen."

Die Stadt Lübtheen hat erstmals im Jahr 2018 beschlossen, für ihre Stadt einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen.

Dieser soll nach allgemeingültigen Regeln und unter Beachtung der Besonderheiten des gesamten Stadtgebietes die Ausstattung und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren der Stadt Lübtheen festlegen und als Grundlage dienen, die danach erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

Der Brandschutzbedarfsplan legt die Qualität der Gefahrenabwehr fest, indem er die Hilfsfrist, die Funktionsstärke sowie den Erreichungsgrad in Hinblick auf ein standardisiertes Schadensereignis definiert.

Mit der Stellungnahme vom 16.06.2021 wurde der oben genannte Plan durch den Landkreis Ludwigslust - Parchim, FD 38 Brand- und Katastrophenschutz für nachvollziehbar, lückenfrei und schlüssig erachtet.

Laut § 8 der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung – FwOV M-V) vom 21.04.2017, ist der Brandschutzbedarfsplan in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnisse zu aktualisieren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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Anlagen

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