Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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07.09.2021
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Sachverhalt
Das Jobcenter des Landkreises Ludwigslust- Parchim hat in der letzten Woche mit der Stadt Lübtheen bezüglich einer möglichen personellen Fördermaßnahme im Rahmen des o.g. Förderprogramms nochmals Kontakt aufgenommen.
Zum Förderprogramm nach § 16 i SGB II gibt es schon einen längeren Austausch. Bisher kam es aus unterschiedlichen Gründen beiderseits aber nicht zum Einsatz und damit zur Einstellung eines geförderten Arbeitnehmers.
Zwischenzeitlich haben sich bei potentiellen Kandidaten die Voraussetzungen so geändert, dass die Voraussetzungen des Programms erfüllt und somit für eine Einstellung und Förderung in Frage kommen. Aus den bisher gesammelten Erfahrungen sollten die in Frage kommenden Bewerber die Chance für eine Beschäftigung eingeräumt werden.
Die Stelle muss für die Einstellung zum 01.01.2022 im Stellenplan neu geschaffen werden, um auch die formellen Anforderungen der Haushaltswirtschaft zu erfüllen. Da der Haushalt für das Jahr 2022 noch nicht erstellt wurde, muss durch diesen gesonderten Beschluss darauf vorgegriffen werden.
Die Förderung läuft insgesamt über 5 Jahre und beginnt im 1. und 2. Jahr mit einer 100 %igen Förderung. Im 3.Jahr wird die Maßnahme mit 90 %, im 4.Jahr mit 80 % und im 5. Jahr mit 70 % gefördert. Eine zusätzliche finanzielle Belastung ist somit in den ersten beiden Jahren ausgeschlossen. Die Maßnahme läuft über 5 Jahre. Die Einstellung kann daher auch erst einmal für 5 Jahre befristet werden, was auch empfohlen wird. Weiterhin kann die Maßnahme bei Problemen jederzeit beendet werden. Zum Ende der Maßnahme ist darüber zu entscheiden ob die befristete Einstellung in eine unbefristete Einstellung umgewandelt werden soll oder keine Weiterbeschäftigung erfolgen soll.
Die Aufstockung des Stellenplans im Bereich des Bauhofes erfolgt auch nur für eine Übergangszeit. Nach derzeitigem Stand wird im Jahre 2024 ein Mitarbeiter aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Diese Stelle wird im Stellenplan ab 2022 mit einem „kw-Vermerk nach Renteneintritt“ versehen.
Um die anfallenden Aufgaben beim Bauhof bewältigen zu können, muss die derzeitige Stellenanzahl beim Bauhof mindestens erhalten bleiben.
Die Verwaltung empfiehlt die Schaffung der Stelle im Rahmen der Förderung bei gleichzeitiger Setzung eines kw-Vermerkes zum 01.01.2022.
Die Besetzung ist bei der Kommunalaufsicht zu beantragen und genehmigen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
Ca. 30.000,00 € |
Ca 30.000,00 € |
Ca. 30.000,00 € |
Ca. 30.000,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / 2022 |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja 2022 |
Förderung |
Ca. 30.000,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,2 kB
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