Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2020/BV/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die verbindliche Erklärung zur Abnahme zweier TSF-W im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Lübtheen erklärt sich bereit, zwei TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Lübbendorf und die Freiwillige Feuerwehr Garlitz im Rahmen der durch das Land Mecklenburg-Vorpommern organisierten Zentralbeschaffung im Zeitraum 2020 bis 2023, vorzugsweise im Jahr 2020 und 2023 abzunehmen.

 

Mit der Berücksichtigung der Stadt bei der TSF-W-Beschaffung ist eine Förderung durch das Land verbunden.

Der Eigenanteil der Stadt Lübtheen, bemisst sich an der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde (RUBIKON) und beträgt mindestens 10%, höchstens 30% der Gesamtkosten der Fahrzeuge.

Die Gemeinde verpflichtet sich, hierfür die haushaltsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Maßgeblich ist die Rubikon-Einstufung nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019.
Die Fahrzeuge werden Eigentum der Stadt Lübtheen.
Die technische Abnahme erfolgt durch das LPBK M-V.

Die gesamte Auftragssumme zweier TSF-W beträgt ca. 300.000,00 Euro.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

300.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

30.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

270.000,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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