Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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25.01.2022
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur
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Vorberatung
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07.03.2022
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Geplant
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Umwelt- und Naturschutz
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Vorberatung
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07.03.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Haushaltssatzung für 2022 ist, wie bereits in den Vorjahren, nach den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie den eigenen Ist-Zahlen der vorigen Rechnungsjahre und den vorliegenden Anmeldungen aus den einzelnen Fachbereichen aufgestellt worden.
Die entsprechenden Planzahlen und die Mittelanmeldungen für neue bzw. zusätzliche Maßnahmen wurden nahezu vollständig in den Entwurf eingearbeitet.
Der Haushalt 2022 wurde, analog zum Vorjahr, unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgestellt. Das bedeutet, dass die Zuweisungen vom Land auf Grundlage des FAG als sichere Einnahme betrachtet werden können. Demgegenüber sind die Zuweisungen, welche an Steueranteile geknüpft sind, deutlich fraglicher aufgrund der wirtschaftlichen, pandemiebedingten Schwierigkeiten. Sinnbildich steht hier der beträchtliche Einnahmeausfall bei der Gewerbesteuer in 2021, welcher allerdings unterjährig durch außerordentliche Landesmittel zum Teil kompensiert worden ist. Generell lässt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses ableiten, da sowohl die Schlüsselzuweisungen sinken als auch die Kreisumlage deutlich angehoben wird. Lediglich bei den investiven Zuweisungen kann eine Verbesserung verzeichnet werden.
Die planmäßigen Erträge für 2022 werden geringer erwartet als im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Umstand liegt im Wesentlichen an der Senkung der Schlüsselzuweisung sowie an geringeren Steuereinnahmen, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer. Die weiteren Einnahmen wurden entsprechend der Vorjahresergebnisse geplant, wobei es in der Regel keine großen Abweichungen gab.
Bei den Aufwendungen für 2022 ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr erkennbar, welcher sich insbesondere im Bereich der Sach- und Dienstleistungen widerspiegelt. In diesen Bereichen konnte in den vergangenen Jahren bereits eine erhebliche Kostensteigerung festgestellt werden, welche u.a. aus erhöhten Prüfungsstandards sowie aus erhöhten Lohnkosten resultiert. Die Stadt Lübtheen intensiviert dennoch zahlreiche Vorhaben in diesem Bereich, da sie für die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung sowie für die Straßen- und Gehwegunterhaltung notwendig sind. So stehen beispielsweise diverse Malerarbeiten und Reparaturen an unterschiedlichen Standorten auf der Agenda. Des Weiteren ist ein Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Lübbendorf sowie die Sanierung des Gebäudes im Waldbad erforderlich. Im Bereich der Lindenschule sind neben Elektroprüfungen sowie Mängelbeseitigungen noch Malerarbeiten in den Klassenräumen und im Essensraum vorgesehen und darüber hinaus noch ein Austausch der Wandbekleidung im Dachgeschoss sowie Fliesenarbeiten im Atrium.
Neben steigenden Aufwendungen für Personal, belastet auch die beabsichtigte Erhöhung der Kreisumlage auf 42,5 % den Haushalt der Stadt Lübtheen zusätzlich. Dieser Trend kommt jedoch nicht überraschend und wurde demzufolge bereits im Vorjahr im Finanzplan berücksichtigt.
Im Investitionsplan sind in 2022 zahlreiche Maßnahmen aufgeführt. Das wesentlichste Vorhaben ist weiterhin der Umbau und die Sanierung des Stadthauses, welches bereits in 2021 veranschlagt worden ist. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre ausgelegt und dementsprechend auch im Haushalt verankert.
Des Weiteren sind diverse Vorhaben geplant, um die Infrastruktur zu sanieren und auch auszubauen; z.B. Brückensanierung in Brömsenberg, Ausbau und Erneuerung Beleuchtung Langenheider Weg in Quassel. Für diesen Bereich wurden rund 1,5 Mio. EUR veranschlagt, welche mit rund 0,9 Mio. EUR Fördermittel gegenfinanziert werden können.
Generell ist das investive Volumen von rund 250 TEUR in 2021 auf rund 1,2 Mio. EUR in 2022 angestiegen. Der Großteil der Maßnahmen wird durch Fördermittel und Zuweisungen finanziert. Für die nicht aufschiebbaren Vorhaben ist eine Kreditaufnahme geplant.
Der Haushalt ist im Vorbericht erläutert und begründet.
1. Im Ergebnishaushalt
a)
der Gesamtbetrag der Erträge auf 6.461.200 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.859.700 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 1.398.500 EUR
2. Im Finanzhaushalt
a)
der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf 5.959.300 EUR
der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen auf 7.395.600 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 1.436.300 EUR
b)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.713.300 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.863.100 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.149.800 EUR
festgesetzt.
3. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird auf 1.149.800 EUR
festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen:
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.500.000 EUR
festgesetzt.
5. Kassenkredite:
der Kassenkredit wird in Höhe von 8.500.000 EUR
festgesetzt.
6. Hebesätze:
Die Hebesätze werden wie folgt unverändert
für Grundsteuer A auf 400 v. H.
für Grundsteuer B auf 400 v. H.
für Gewerbesteuer auf 370 v. H.
festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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