Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2020/BV/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeisterin wird für das Jahr 2018 gemäß § 60 Abs. 5 KV MV Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2018 sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sind Grundlage der Sitzungsvorlage.

 

Nähere Informationen und Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Bericht zur Jahresrechnung 2018 mit den Ausdrucken zum Haushalt, zur Bilanz und dem Rechenschaftsbericht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lübtheen hat die Jahresrechnung ausführlich geprüft. Hinweise und Beanstandungen werden seitens der Verwaltung zwecks Veränderung zur Kenntnis genommen.

 

Auflagen, die mit einer Frist versehen worden sind, sind innerhalb dieser vom Fachamt abzuarbeiten. Die Hinweise und Beanstandungen enthalten keine Hinderungsgründe für die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher der Bürgermeisterin für das Jahr 2018 Entlastung zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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