Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2021/BV/107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Lübtheen der außerplanmäßigen Ausgabe für die Rückforderung der anteiligen Sonderbedarfsuzuweisung in Höhe von 59.935,75 € zuzustimmen und diese zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

In den Jahren 2002 und 2003 wurde die Mehrzweckhalle in Lübtheen errichtet. Für das Bauvorhaben wurden der Stadt Lübtheen Fördermittel vom Sozialministerium M-V sowie eine Sonderbedarfszuweisung vom Innenministerium M-V bewilligt. Die Bewilligung der Sonderbedarfszuweisung erfolgte in Höhe von 460.163,00 €, wobei 437.155,00 € ausgezahlt wurden.

Mit Schreiben vom 27.05.2020 wurde durch das Innenministerium M-V der Verwendungsnachweis für das Bauvorhaben angefordert, da die Abrechnung der Sonderbedarfszuweisung offensichtlich noch nicht erfolgt war und beim Innenministerium kein Verwendungsnachweis vorlag.

Nach gründlicher Recherche und Durchsicht vorliegender Unterlagen in der Stadtverwaltung wurde festgestellt, dass es einen Prüfvermerk des Landkreises Ludwigslust gibt, indem u. a. die Abrechnung der Sonderbedarfszuweisung dargestellt ist. Dieses bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Verwendungsnachweis vorgelegen haben muss, der jedoch in der Verwaltung nicht mehr auffindbar ist. Aufgrund Schimmelbefalls in den Archivräumen (Keller) des Rathauses sind zahlreiche Unterlagen nicht mehr nutzbar, sodass vermutet wird, dass sich der fehlende Verwendungsnachweis darunter befand. Ehemalige Mitarbeiter des Bauamtes, die die Baumaßnahme durchführten können hierzu leider nicht mehr befragt werden.

Durch das Innenministerium M-V wurde mit Schreiben vom 25.08.2020 ein erneuter Verwendungsnachweis angefordert. Dieser wurde mit Schreiben vom 15.10.2020 fristgerecht beim Inneministerium M-V eingereicht.

Die Prüfung des Verwendungsnachweises und Abrechnung der gezahlten Sonderbedarfszuweisung hat nunmehr ergeben, dass ein Betrag in Höhe von 59.935,78 € zurück gefordert wird. Dieses wurde mit Schreiben vom 14.09.2021 mitgeteilt und die Stadt Lübtheen zur Stellungnahme aufgefordert. Die Rückforderung resultiert aus geringeren zuwendungsfähigen Ausgaben, die mit der Prüfung des Verwendungsnachweises festgestellt wurden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben reduzierten sich mit der Abrechnung auf einen Betrag von insgesamt 1.231.882,15 € statt 1.467.407,00 € lt. Bewilligungsbescheid. Grund hierfür sind geringere Ausgaben bei den Kostengruppen 200 und 300 sowie nicht anerkannte Ausgaben in den Kostengruppen 400 und 500.

Mit Schreiben vom 08.10.2021 nahm die Stadt Lütheen Stellung zur angekündigten Entscheidung (Rückforderung in Höhe von 59.935,78 €) des Innenministeriums M-V. Gleichzeitig wurde darum gebeten den Zahlungstermin für die Rückforderung der anteiligen Sonderbedarfszuweisung in das Haushaltsjahr 2022 zu legen, da die Mittel nicht im Haushalt 2021 veranschlagt sind.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Innenministerium M-V kann der Zahlungstermin nur sehr kurzfristig in das Jahr 2022 (Anfang Januar 2022) verlegt werden, da es sich bei einer längeren Verlegung des Zahlungszeitraumes in das Jahr 2022, um eine Stundung handelt und Stundungszinsen in Höhe von 2 % zur Folge hätte.

Da der Haushalt 2022 zu Beginn des Jahres 2022 wahrscheinlich noch nicht durch die Stadtvertretung Lübtheen bestätigt ist, wird empfohlen eine separate Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Lübtheeen über die Rückzahlung der anteiligen Sonderbedarfszuweisung vorzunehmen und diese als außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Damit kann der Rückzahlungsbetrag in Höhe von 59.935,78 € zu Jahresbeginn 2022 zurückgezahlt werden und somit die Zahlung von Stundungszinsen vermieden werden.  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

60.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

60.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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