Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2022/BV/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Seit dem 01.01.2020 gilt für das Medienhaus Nord eine neue Preisliste, die auch die Auflage des Landkreis-expresses betrifft. Da die Veröffentlichungen dadurch deutlich teurer werden sollten, hat man seit 2021 auf eine Veröffentlichung in der Zeitung verzichtet.

 

Soweit möglich wurden alle Veröffentlichungen nur noch über die Internetseite der Stadt Lübtheen unter www.lübtheen.de vorgenommen. Eine Ausnahme bildteten die Veröffentlichungen nach Baugesetzbuch. Diese dürfen entsprechend der Gesetzeslage nicht offiziell im Internet bekanntgemacht werden.

 

Dies hat auch das OVG Lüneburg in einem Urteil im Jahre 2012 bestätigt. Danach reicht eine Veröffentlichung nach BauGB nur im Internet nicht aus, da ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung sich dem privaten Gebrauch des Internets entzieht. Für diesen Teil der Bevölkerung wäre es von ganz beträchtlichem Nachteil, von diesen Informationen jedenfalls dann ausgeschlossen zu sein, wenn man den Publikationspfad „Internet“ als den einzig zulässigen – und nicht als einen von mehreren – aufzwingt.

 

Im Zuge der Neuordnung der Bekanntmachungen ist die Stadt ab 2020 wieder dazu übergegangen die Veröffentlichungen nach BauGB wieder über die städtischen Aushangkästen vorzunehmen. Dies wurde in den beiden zurückliegenden Jahren praktiziert und festgestellt, dass der Aufwand, der damit verbunden ist, enorm war. Trotz des großen Aufwandes konnten die geforderten formellen Vorausetzungen nicht in jedem Fall eingehalten werden. Daher ist man innerhalb der Verwaltung zur Entscheidung gekommen die Veröffentlichung nach BauGB ab sofort wieder über den Landkreis- Express vorzunehmen.

 

Damit können dann wieder alle formellen Voraussetzungen für die Veröffentlichungen nach BauGB erfüllt werden.

 

Die Änderung der Veröffentlichungen nach BauGB gehen mit zusätzlichen Belastungen des Haushaltes einher, die aber von der Größe und Anzahl der Veröffentlichung abhängt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

ca. 6.000,00 €

0,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

11103.56351

 

 

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Anlagen

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