Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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15.03.2022
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Sachverhalt
Gem. § 7 Abs. 1 Pkt. 3 LKWG M-V ist für die Gemeinde die Wahlleiterin/ der Wahlleiter mit dem Gemeinde Wahlausschuss das entscheidende Wahlorgan. Der Wahlausschuss besteht aus der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden und 4 bis max. 8 Mitgliedern
(§ 10 Abs. 1 LKWG M-V).
Die Mitglieder dürfen keine andere Tätigkeit im Zusammenhang mit der Wahl ausüben.
Die Namen der Mitglieder und deren Stellvertretungen des Wahlausschusses sind gemäß
§ 10 Abs. 2 LKWG M-V öffentlich bekannt zu machen.
Alle Fraktionen der Stadtvertretung wurden aufgefordert, Mitglieder für den Wahlausschuss zu benennen. Dieser Aufforderung kamen sie auch nach. Die Aufstellung der Mitglieder sowie deren Stellvertretungen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle.
Die Amtszeit eines Wahlausschusses endet mit der Bestellung eines neuen Wahlausschusses.
Gemeindewahlleiter Frank Wein
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Stellv. Gemeindewahlleiterin Kornelia Brandt |
Beisitzer/in |
Stellvertreter/in |
Herr Röhr, Rolf |
Herr Blohm, Holger |
Frau Völkel, Marga |
Frau Metelmann, Evelin |
Herr Beilfuß, Karl- Ludwig |
Herr Kretschmann, Oliver |
Frau Puls, Veronika |
Herr Blohm, Carsten |
Herr Selchhorn, Bernd |
Frau Reimer, Simona |
