Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Sie sind hier: Rathaus & Politik / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2022/BV/127

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Mitglieder der Stadtvertretung beschließen die Zusammensetzung des Wahlausschusses aus 5 wahlberechtigten Personen sowie jeweils einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters zuzüglich des bestätigten Wahlleiters/ der bestätigten Wahlleiterin.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gem. § 7 Abs. 1 Pkt. 3 LKWG M-V ist für die Gemeinde die Wahlleiterin/ der Wahlleiter mit dem  Gemeinde Wahlausschuss das entscheidende Wahlorgan. Der Wahlausschuss besteht aus der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden und 4 bis max. 8 Mitgliedern

(§ 10 Abs. 1 LKWG M-V).

Die Mitglieder dürfen keine andere Tätigkeit im Zusammenhang mit der Wahl ausüben.

Die Namen der Mitglieder und deren Stellvertretungen des Wahlausschusses sind gemäß

§ 10 Abs. 2 LKWG M-V öffentlich bekannt zu machen.

Alle Fraktionen der Stadtvertretung wurden aufgefordert, Mitglieder für den Wahlausschuss zu benennen. Dieser Aufforderung kamen sie auch nach. Die Aufstellung der Mitglieder sowie deren Stellvertretungen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle.

Die Amtszeit eines Wahlausschusses endet mit der Bestellung eines neuen Wahlausschusses.

 

Gemeindewahlleiter

Frank Wein

 

Stellv. Gemeindewahlleiterin

Kornelia Brandt

Beisitzer/in

Stellvertreter/in

Herr  Röhr, Rolf

Herr  Blohm, Holger

Frau Völkel, Marga

Frau Metelmann, Evelin

Herr Beilfuß, Karl- Ludwig

Herr  Kretschmann, Oliver

Frau  Puls, Veronika

Herr Blohm, Carsten

Herr  Selchhorn, Bernd

Frau Reimer, Simona

 

 

Loading...