Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Lübtheen
|
Entscheidung
|
|
|
19.03.2020
| |||
|
16.04.2020
| |||
●
Gestoppt
|
|
Stadtvertretung Lübtheen
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2020
|
Sachverhalt
Die Stadt Lübtheen hat im Jahr 2018 eine Konsolidierungshilfe vom Land in Höhe von 553.000 € bekommen. Diese Hilfe hat sich anhand der Größe des Überschusses bemessen. Für 2019 kann im Rahmen der sogenannten 1:1-Regelung wieder ein Antrag auf weitere Hilfen gestellt werden. Dazu muss die laufende Finanzrechnung nach Abzug der ordentlichen Tilgung einen positiven Saldo ausweisen.
Nach derzeitigen Buchungsstand weist die laufende Finanzrechnung einen positiven Saldo aus. Davon ist noch die ordentliche Tilgung abzuziehen. So ergibt sich insgesamt ein negativer Saldo, mit dem kein Antrag auf Landeshilfe gestellt werden kann.
Es würde aber durch Umbuchungen zwischen den einzelnen Rechnungsteilen möglich sein, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. So sind für 2019 im investiven Teil 340.000 € als Erlöse aus Grundstücksverkäufen geplant worden. Das Ergebnis beträgt insgesamt 529.805,69 €. Um jetzt den Saldo aus laufender Rechnung positiv zu gestalten, müssen diese Erlöse aus dem investiven in den laufenden Teil der Finanzrechnung umgebucht werden. Dazu wird eine Umbuchung vom Finanzrechnungskonto 68510000 auf 66112000 erforderlich. Der Saldo im laufenden Teil würde um 529.805,69 € verbessert und gleichzeitig im investiven Teil um diese Summe verschlechtert. Weiterhin würde eine Auszahlung für Anschlussbeiträge aus dem laufenden Teil der Finanzrechnung in den investiven Teil umgebucht.
Diese beiden Umbuchungen würden im Ergebnis dazu führen, dass der Saldo in der laufenden Rechnung abzüglich der ordentlichen Tilgung und der Landeshilfen für 2019 positiv wäre und damit die Voraussetzungen erfüllt sind, um in 2020 erneut einen Antrag auf Konsolidierungsbeihilfen stellen zu können. Die Höhe des positiven Saldos ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern der negative Gesamtsaldo am 31.12.2019. Von diesem negativen Gesamtsaldo würde die Stadt 20 % als Hilfe erhalten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Umbuchung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
