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Beschlussvorlage - 2022/BV/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als 1.Stadtrat wird Herr Torsten Netzband gewählt. Er wird für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Als 2.Stadtrat wird Herr Frank Wein gewählt. Er wird für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

Die Wahl der Stellvertreter der Bürgermeisterin wird durch Bestimmungen des § 40 der Kommunalverfassung M-V geregelt.

 

In hauptamtlich verwalteten Gemeinden wählt die Gemeindevertretung einen ersten und einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters. Diese Stellvertreter sind nach § 40 Abs. 3 KV M-V aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeitern der Verwaltung zu wählen.

 

Für die Funktion als Stellvertreter des Bürgermeisters werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Als erster Stellvertreter steht Herr Torsten Netzband, Leiter Finanzen und Zentrale Dienste, und als zweiter Stellvertreter Herr Frank Wein, Leiter des Bauamtes, zur Verfügung.

 

Die Neuwahl macht sich aufgrund der plötzlich unerwartet eingetretenen Situation erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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