Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2022/BV/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Lübtheen stimmt dem Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages nach § 165 KV M-V i.V.m. § 54 VwVfG-MV zur Inanspruchnahme des Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten bei der KSM ab dem 01.01.2023 zu.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Lübtheen nimmt seit dem 15.09.2008 zur Sicherung der datenschutzrechtlichen Vorschriften den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung MV“ in Anspruch. Dazu wurde seinerzeit ein Beschluss durch die Stadtvertretung gefasst und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Zweckverband geschlossen. Im Jahre 2010 wurde diese dann in einen Dienstleistungsvertrag umgewandelt. Für die Inanspruchnahme zahlt die Stadt eine jährliche Umlage. Dafür wird die Stadt in allen datenschutzrechtlichen Fragen und Aufgaben beraten und betreut.

Neben den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften sind zwischenzeitlich auch EU-Vorschriften beim Datenschutz hinzugekommen. Der Datenschutz nimmt innerhalb der Verwaltung einen immer größeren Raum ein und ist daher auch nur mit externer Hilfe fachgerecht umzusetzen.

Zum 01.01.2021 ist die Stadt Lübtheen Mitglied bei der KSM geworden und hat alle Aufgaben der IT für die Verwaltung und der Schulen auf dieses gemeinsame Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts übertragen. Neben diesen Aufgaben bietet die KSM auch Leistungen wie die Vergabestelle oder den Datenschutzbeauftragten an. Im ersten Schritt des Beitritts der Stadt Lübtheen wurde davon Abstand genommen neben der Auslagerung der IT weitere Aufgaben zu übertagen. Zwischenzeitlich zeigt sich aber, dass verschiedene Aufgabenträger bei einer reiblosen Umsetzung der Aufgaben hinderlich sind. Hinzu kommt, dass man mit der derzeitigen Arbeit des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten nicht rundum zufrieden ist. Die Leistung des Zweckverbandes beim Datenschutz beschränkt sich in vielen Fällen nur noch auf reine Beratungstätigkeit. Dabei ist aber auch praktische Hilfe und Unterstützung gefordert und gewünscht. Denn viele Aufgaben des Datenschutzes können durch die Stadt nicht alleine erbracht werden, da auch tiefgründiges Wissen vorhanden sein muss, um die mittlerweile sehr komplexen Vorgänge wie z.B. die Freigabeverfahren für die EDV zu verstehen und umzusetzen.

Da die KSM im Bereich des Datenschutzes nicht nur Beratungsleistungen sondern auch die Umsetzung von Problemfeldern anbietet, wird durch die Verwaltung ein Wechsel im Bereich des Datenschutzbeauftragten zum 01.01.2023 angestrebt. Damit soll neben der Bündelung der Aufgaben bei der KSM auch eine bessere Abarbeitung der datenschutzrechtlichen Belange gewährleistet werden. Die erforderlichen Mittel zur Deckung der Kosten wurden bisher haushaltsseitig bereitgestellt. Diese müssen durch die Übertragung und der damit einhergehende Leistungserweiterung dann erhöht werden.

Neben dem Datenschutz ist es zwischenzeitlich erforderlich einen Informationssicherheitsbeauftragten zu bestellen. Dieser ist die Sicherheit der eingesetzten IT verantwortlich.

 

Voraussetzung für die Aufgabenübertagung auf die KSM ist der Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Lübtheen und der KSM, was durch die Verwaltung empfohlen wird. Dieser Vertrag muss dann durch die Rechtsaufsicht des Landkreises genehmigt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

6.200 €

6.200

6.200 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

6.200 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

11405

 

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Anlagen

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