Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2022/BV/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neuwahl des Aufsichtsrates für die Lübtheener Wohnungswirtschaft entsprechend der durchgeführten Verhältniswahl wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Die Lübtheener Wohnungswirtschaft hat entsprechend § 8 des Gesellschaftervertrages einen Aufsichtsrat zu bilden, der aus 3 Mitgliedern besteht.

Die Amtszeit des Aufsichtsrates richtet sich nach den Vorschriften § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages. Diese ist jetzt abgelaufen, so dass ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden muss.

Die Wahl bzw. Bildung des Aufsichtsrates wird entsprechend der Grundsätze der Verhältniswahl nach § 71 Abs. 2 i.V. m. § 71 Abs. 1 Satz der Kommunalverfassung MV durchgeführt.

 

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