Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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20.09.2022
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06.12.2022
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Sachverhalt
Die Lübtheener Wohnungswirtschaft hat entsprechend § 8 des Gesellschaftervertrages einen Aufsichtsrat zu bilden, der aus 3 Mitgliedern besteht.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates richtet sich nach den Vorschriften § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages. Diese ist jetzt abgelaufen, so dass ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden muss.
Die Wahl bzw. Bildung des Aufsichtsrates wird entsprechend der Grundsätze der Verhältniswahl nach § 71 Abs. 2 i.V. m. § 71 Abs. 1 Satz der Kommunalverfassung MV durchgeführt.
