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Beschlussvorlage - 2022/BV/149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Betriebserweiterung der Firma Brüggen Fahrzeugwerk & Service GmbH“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Entwurf)

 

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind der Planentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen sowie die von der Planung berührten Behörden zu beteiligen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende der Auslegung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 6 Bau GB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Für den Ausgleich der Eingriffe durch die Festsetzung der 2. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 8 wurden dem Bebauungsplan entsprechende Kompensationsmaßnahmen zugeordnet. Mit der 3. Änderung des B-Plans Nr. 8 soll eine dieser zugeordneten Maßnahmen angepasst werden. Bereits im Jahr 2020 wurde durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ein Flächentausch angeregt, um innerhalb des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Rögnitzniederung“ Acker in Grünlandflächen umzuwandeln. Entsprechend des angedachten Flächentausches, von dem eine Ausgleichsfläche der 2. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 8 betroffen ist, soll eine Flächen- bzw. Maßnahmenneuzuordnung erfolgen. Die betreffende, in der 2. Änderung und Ergänzung des B-Plan Nr. 8 zugeordnete, Ausgleichsfläche soll somit nicht mehr Bestandteil des B-Plan Nr. 8 sein und zugunsten des Bewirtschafters wieder als Acker genutzt werden. Die Neuzuordnung der Kompensationsmaßnahme erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. die Änderung des B-Planes Nr. 8.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die 3. Änderung des B-Plans Nr. 8 im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB vollzogen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

 

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Anlagen

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