Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2022/BV/156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Teilnahme der Stadt Lübtheen an der Klimakoordination durch den Landkreis Ludwigslust- Parchim zu.

 

 

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Sachverhalt

Das tägliche Leben wird tendenziell durch die negativen Entwicklungen auf dem Energiemarkt beeinflusst. Dennoch ist festzustellen, dass diese Entwicklung den Ausbau erneuerbarer Energien teilweise schon jetzt positiv beschleunigt. Die sich daraus ergebenen Chancen sollten möglichst auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim für eine zukunftsfähige Aufstellung des Landkreises inklusiver seiner Ämter, Städte und Gemeinden genutzt werden.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die bereits seit 2008 existierende Kommunalrichtlinie aktualisiert. Erklärtes Ziel ist es, mithilfe dieser Richtlinie Maßnahmen umzusetzen, die dazu beitragen, Treibhausgase zu reduzieren und schlussendlich die Lebensqualität durch Schutz des Klimas und durch finanzielle Entlastungen zu sichern. Die Kommunalrichtlinie bietet unter anderem die Möglichkeit einen Klimaschutzkoordinator (Klimaschutzkoordination) einzurichten.

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim möchte sich gemeinsam mit Ämtern, Städten und Gemeinden auf den Weg machen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Maßnahme „Klimaschutzkoordination“ hat zwei Bewilligungsvoraussetzungen:

  1. Zum einen bedarf es eines Kreistagsbeschlusses zur Einrichtung eben dieser Klimaschutzkoordination und
  2. zum anderen ist es zwingende Voraussetzung, dass mindestens 25 % der Ämter im Landkreis an genannter Maßnahme unter Federführung des Landkreises teilnehmen.

 

Gefördert wird die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen (z. B. Landkreise). Die Aufgaben der Klimaschutzkoordination sind:

 

- Ansprache der zu unterstützenden Organisationseinheiten und Informationsvermittlung zu Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen

 

- Begleitung bei der Initiierung und Durchführung von treibhausgasmindernden Maßnahmen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten

- Vermittlung von regionalen Akteuren und regionalen fachlichen Ansprechpartnern für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten

- Unterstützung bei der Entwicklung von Energie- und Treibhausgasbilanzen

 

Förderfähig sind der Einsatz von Fachpersonal, der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister, begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie Dienstreisen zu den zu unterstützenden Organisationseinheiten.

 

Die Aufgaben des Klimakoordinators sind wie folgt:

 

1. Aktivierung bisher nicht aktiver Gemeinden. Die Aktivierung erfolgt zum Beispiel durch Anregung zur Umsetzung einfacher Maßnahmen, die zur Minderung der Treibhausgase beitragen, oder durch Beratung zu solchen Maßnahmen,

2. Motivation der teilnehmenden Gemeinden, die verfügbaren Klimaschutzangebote ihrer Organisation in Anspruch zu,

3. Vermittlung regionaler Akteur*innen und regional fachlicher Ansprechpartner*innen für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten,

4. Beratung zur Finanzierung und Durchführung von Fördervorhaben,

5. Übermittlung von Wünschen und Bedürfnissen der teilnehmenden Organisationseinheiten an ein eventuell bestehendes Klimaschutzmanagement – dadurch können bedarfsgerechte Angebote aufgebaut werden,

6. Langfristige Schnittstellenfunktion zu weiteren Klimaschutzstellen auf der intermediären Ebene – wie der Kreisebene – oder sonstigen Stellen, beispielsweise zu Klimaschutzagenturen auf Landesebene

7. sowie Unterstützung bei der Entwicklung von Energie- und Treibhausgasbilanzen.

 

Welches Ziel soll mit der Klimaschutzkoordination erreicht werden und welche Anforderungen gelten für sie?

 

Durch Know-how, Fachwissen und organisatorische Unterstützung sollen die zu betreuenden Einheiten dazu befähigt werden, selbst aktiv zu werden – die Einheiten erhalten durch die Klimaschutzkoordination Hilfe zur Selbsthilfe. Mit Fachwissen und im besten Falle sogar Erfahrung im Bereich Klimaschutz sowie ein motivierendes und überzeugendes Auftreten berät die Klimaschutzkoordination die an der Koordination teilnehmenden Organisationseinheiten.

 

Es wird seitens der Verwaltung empfohlen der Einrichtung einer Klimakoordination beim Landkreis zuzustimmen.

 

 

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