Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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21.02.2023
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Sachverhalt
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in Zusammenarbeit mit dem Bund Fördermittel für die digitale Bildungsstruktur bereitgestellt. Ziel soll es sein, die bestehende digitale Infrastruktur der Schulen auszubauen und zu verbessern. Die digitale Bildungs- und Infrastruktur soll folglich zeitgemäß gestaltet werden. Dieses setzt unter anderem die Beschaffung diverser Hardwarekomponenten voraus sowie die Schaffung digitaler Infrastrukturen für die Anbindung.
Gemäß dem verbindlichen Roll-Out-Plan zur Umsetzung des DigitalPakts, ist die Förderung der Lindenschule Lübtheen für das Jahr 2023 vorgesehen. Das maximale Fördervolumen beträgt hier 169.070,00 Euro.
Dem Antragsverfahren sind neben dem Antragsformular ein Medienbildungskonzept (MBK) und Medienentwicklungsplan (MEP) beizufügen. Folglich ist durch die Schule ein Medienbildungskonzept zu erarbeiten und seitens des Schulträgers ein Medienentwicklungsplan vorzulegen.
Anhand des Medienbildungskonzeptes sollen die Schulen beschreiben, wie sie die Digitalisierungsstrategie umsetzen möchte und demzufolge letztlich beabsichtigen digitale Medien im Unterricht einzusetzen.
In Abstimmung auf das Medienbildungskonzept kann nun die hierfür benötigte Technik ermittelt werden. Basierend auf dem MBK kann der Schulträger nun den Medienentwicklungsplan erstellen.
Die Stadt Lübtheen hat sich dazu entschieden, zusammen mit anderen Gemeinden, einen gemeinsamen Medienentwicklungsplan zu erarbeiten. Dieses fand in Zusammenarbeit mit der KSM und der ifib consult satt. Der Medienentwicklungsplan liegt nun in der finalen Fassung vor.
Inhaltlich können diesem vorgeschlagene Maßnahmen, welche auf einer Basisausstattung aller Schulen beruhen, entnommen werden. Angepasst an den Gegebenheiten der Lindenschule Lübtheen. Mit dem MEP planen die Schulträger somit umfangreiche Investitionen für den Ausbau der lernfördernden IT-Infrastruktur sowie die Sicherstellung des hierfür benötigten Services und Betriebes. Dem Anhang des MEP kann eine Kostenübersicht (Anhang A.5) entnommen werden. Ziel soll es sein Schüler*innen moderne und mediengestützte Bildung zu ermöglichen.
Das Medienbildungskonzept ist über die Schulkonferenz zu genehmigen. Über den Medienentwicklungsplan hat die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen zu entscheiden.
Haushaltsmittel sind in den Jahren entsprechend aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
521.407,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
352.337,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
169.070,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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