Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2023/BV/162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Ergebnis der am 28.01.2023 durchgeführten Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lübtheen wird anhand des beiliegenden Protokolls gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen M-V (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 21.12.20215 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30.Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402) zugestimmt.

Die Stadtvertretung beschließt die Ernennung des neu gewählten Gemeindewehrführers, Kamerad Jan-Peter Reimer, sowie des neu gewählten stellvertretenden Gemeindewehrführers, Kamerad Jörg Schriefer, gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V zu Ehrenbeamten.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der abgelaufenen Wahlzeit der Gemeindewehrführung der Feuerwehren der Stadt Lübtheen machten sich Neuwahlen des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen der Bewerber für diese Funktionen lagen der Bürgermeisterin fristgerecht vor und enthielten die erforderlichen Unterstützungsunterschriften. Somit stand den Wahlen am 28.01.2023 nichts entgegen.

 

Im 1.Wahlgang standen für den neuen Gemeindewehrführer die Kameraden Jan-Peter Reimer und Jörg Schriefer zu Wahl. Da keiner von beiden Kandidaten die erforderliche 2/3 Mehrheit auf sich vereinen konnte, bedurfte es eines 2.Wahlganges. Im 2. Wahlgang wurde dann der Kamerad Jan-Peter Reimer zum neuen Gemeindewehrführer mit einfacher Mehrheit gewählt.

Bei der Wahl zum Stellvertreter gab es 1 Kandidaten, Kamerad Jörg Schriefer. Der Kamerad Jörg Schriefer wurde im anschließenden Wahlgang gewählt.

 

Die Einzelheiten können der beigefügten Niederschrift über die Wahl entnommen werden.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 12 des Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30.Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402), bedarf die Wahl des Ortswehrführers sowie des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung durch die Stadtvertretung. Die gewählten Kameraden sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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Anlagen

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