Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2023/BV/159-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der als Anlage beigefügten Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lübtheen für das Jahr 2023 wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung für 2023 ist, wie bereits in den Vorjahren, nach den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie den eigenen Ist-Zahlen der vorigen Rechnungsjahre und den vorliegenden Anmeldungen aus den einzelnen Fachbereichen aufgestellt worden.

Die entsprechenden Planzahlen und die Mittelanmeldungen für neue bzw. zusätzliche Maßnahmen wurden nahezu vollständig in den Entwurf eingearbeitet.

Die Aufstellung des Haushaltes 2023 ist stark geprägt von den politischen Geschehnissen in 2022. War in den vergangenen Jahren noch die COVID-19-Pandemie ausschlaggebender Faktor, so ist es mittlerweile der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Energiesektor. Des Weiteren sorgt die noch immer hohe Inflationsrate in Deutschland für gewaltige Preissteigerungen in allen Bereichen und somit für erhebliche Mehrbelastungen des Haushaltes.

Die Zuweisungen vom Land auf Grundlage des FAG können als sichere Einnahme betrachtet werden. Auch die Zuweisungen, welche an Steueranteile geknüpft sind, können als verlässliche Einnahme verzeichnet werden. Bei der Gewerbesteuer, in 2020 und 2021 noch geprägt durch beträchtliche, pandemiebedingte Einnahmeausfälle, konnte wieder ein positiver Trend festgestellt werden. Generell lässt sich eine Verbesserung der Erträge im Vergleich zum vorigen Planjahr konstatieren. Zwar ist bei den Schlüsselzuweisungen ein leichter Rückgang zu verzeichnen, welcher allerdings durch die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer kompensiert werden kann. Die weiteren Einnahmen wurden entsprechend der Vorjahresergebnisse geplant, wobei es in der Regel keine großen Abweichungen gab.

Bei den Aufwendungen für 2023 ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr erkennbar, welcher sich insbesondere im Bereich der Sach- und Dienstleistungen widerspiegelt. In diesen Bereichen konnte in den vergangenen Jahren bereits eine erhebliche Kostensteigerung festgestellt werden, welche u.a. aus erhöhten Prüfungsstandards sowie aus erhöhten Lohnkosten resultiert. Ein weiterer, wesentlicher Faktor ist die eingangs bereits erwähnte, hohe Inflationsrate, welche die Kosten ebenfalls in die Höhe treibt. Die Stadt Lübtheen investiert dennoch in zahlreiche Vorhaben in diesem Bereich, da sie für die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung sowie für die Straßen- und Gehwegunterhaltung notwendig sind.

Im Bereich der Lindenschule sind neben Elektroprüfungen sowie Mängelbeseitigungen weiterhin Dacharbeiten vorgesehen sowie Fliesenarbeiten im Atrium. Im Rahmen des "DigitalPakt Schule" sind in 2023 rund 300 TEUR veranschlagt für die Elektro-Ertüchtigung der Schule. Diese u.a. Elektroinstallationen dienen als Grundlage für die Digitalisierung der Schule, welche gemäß Medienentwicklungsplan im Rahmen des Digitalpaktes in 2023 vorgesehen ist.

Im Bereich der Dienstleistungen sind erneut Kosten, die mit dem Beitritt der Stadt zur KSM in Zusammenhang stehen, vorgesehen. Das Vorhaben wurde in 2022 begonnen, dauert jedoch noch an und konnte bislang noch nicht abschließend realisiert werden. Es wird dementsprechend bis zur kompletten Migration der EDV fortgeführt.

Des Weiteren sind im Bereich der Baumpflege großflächige Maßnahmen (u.a. Ersatzpflanzungen) vorgesehen, welche sich über die Jahre 2023 und 2024 erstrecken und mit einem Gesamtvolumen vor rund 630 TEUR veranschlagt sind. Zur Gegenfinanzierung wurden hierfür Fördermittel i.H.v. 472 TEUR auf Sonderbedarf beim Land beantragt.

Neben steigenden Aufwendungen für Personal belastet auch die Festsetzung der Kreisumlage auf weiterhin 42,5 % den Haushalt der Stadt Lübtheen zusätzlich.

Für den laufenden Haushalt wird demzufolge eine Verschlechterung des Ergebnisses prognostiziert. Trotz Stabilisierung auf der Einnahmeseite überwiegen die gestiegenen Aufwendungen.

Im Investitionsplan sind in 2023 zahlreiche Maßnahmen aufgeführt. Das wesentlichste Vorhaben ist weiterhin der Umbau und die Sanierung des Stadthauses, welches bereits in 2021 veranschlagt und begonnen worden ist. Die Maßnahme ist mittlerweile auf drei Jahre ausgelegt und dementsprechend auch im Haushalt 2023 verankert. Der Abschluss dieses Vorhabens ist in 2023 vorgesehen.

Des Weiteren sind diverse Vorhaben geplant, um die Infrastruktur zu sanieren und auch auszubauen; z.B. die Sanierung eines Radwegs und Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Geschwister-Scholl-Straße in Lübtheen. Für den infrastrukturellen Bereich wurden rund 0,8 Mio. EUR neu angemeldet, welche mit rund 80 TEUR Fördermittel gegenfinanziert werden können.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt rund 765 TEUR und konnte somit im Vergleich zum Vorjahr um ca. 300 TEUR reduziert werden. Der Großteil der Maßnahmen wird durch Fördermittel und Zuweisungen finanziert. Für die nicht aufschiebbaren Vorhaben ist eine Kreditaufnahme geplant.

Der Haushalt ist im Vorbericht erläutert und begründet.

1.  Im Ergebnishaushalt

a)

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                               6.874.100 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                   9.295.200 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf        - 2.421.100 EUR

 

2. Im Finanzhaushalt

 

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf                    6.343.700 EUR

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen auf                   8.534.200 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf             - 2.190.500 EUR

 

b)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     1.495.900 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    2.260.400 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    - 764.500 EUR

 

festgesetzt.

 

 

3. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird auf                                      764.500 EUR

 

festgesetzt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen:

 

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf               660.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

5. Kassenkredite:

 

der Kassenkredit wird in Höhe von                                                   9.500.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

6. Hebesätze:

 

Die Hebesätze werden wie folgt unverändert

für Grundsteuer A auf                                                                             400 v. H.

für Grundsteuer B auf                                                                             430 v. H.

für Gewerbesteuer auf                                                                            390 v. H.

festgesetzt.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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Anlagen

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