Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2020/BV/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Lübtheen beschließt, auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse.

 

 

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Sachverhalt

Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 24.03.2020 entschieden, dass dem Antrag des Städte- und Gemeindetages stellvertretend für alle Gemeinden und Ämter nach Standarderprobungsgesetz stattgegeben wird, Beschlussfassung statt in Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen. Voraussetzung für jede Beschlussfassung ist, dass nicht ein Viertel aller Mitglieder der Stadtvertretung widersprechen.

 

Mit diesem Grundsatzbeschluss, der der einfachen Mehrheit bedarf, tritt die Stadt Lübtheen dem Antrag des Städte- und Gemeindetages bei und schafft die Voraussetzungen, künftig im Umlaufverfahren zu arbeiten.

 

Die Befreiung von den Vorschriften der Kommunalverfassung über den Sitzungszwang für Beschlussfassungen gilt nur solange die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung in Kraft ist (vorerst bis 19.04.2020). Der Städte- und Gemeindetag teilt mit, dass dieser mit dem Innenministerium dazu klären wird, Inwieweit dieses Verfahren zu späterer Zeit auch noch verwandt werden kann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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Anlagen

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