Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2023/BV/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Betriebserweiterung der Firma Brüggen Fahrzeugwerk & Service GmbH“ der Stadt Lübtheen als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan mit dem Stand März 2023 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Betriebserweiterung der Firma Brüggen Fahrzeugwerk & Service GmbH“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan, mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung, ist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Lübtheen bereitzuhalten.  

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Sachverhalt

Für den Ausgleich der Eingriffe durch die Festsetzung der 2. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 8 wurden dem Bebauungsplan entsprechende Kompensationsmaßnahmen zugeordnet. Mit der 3. Änderung des B-Plans Nr. 8 ist eine dieser zugeordneten Maßnahmen angepasst worden. Entsprechend des Flächentausches, ist eine Teilfläche des Flurstückes 120/2 (141.113 m²) der Ausgleichsfläche der 2. Änderung und Ergänzung des B-Plan Nr. 8 nicht mehr Bestandteil des B-Plan Nr.8.

Die in der 3. Änderung des B-Plans Nr. 8 dem Plangebiet neu zugeordneten Ausgleichsflächen befinden sich an der westlichen Grenze des Gemeindegebietes, in unmittelbarer Nähe zur Rögnitz (Flurstücke 1/1, 2, 4/1, 6/8 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 11/1, Flur 11, Gemarkung Lübtheen) mit einer Gesamtfläche von 141.113 m².

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 03.01.2023 bis zum 03.02.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und gleichzeitig dazu gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die Stadtvertreter beschlossen die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und die sich aus der Abwägung ergebenden Hinweise und Anregungen sind in die genehmigungsfähige Planfassung, Stand März 2023 eingearbeitet worden.  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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Anlagen

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