Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2023/BV/165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB  für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohngebiet an der Lindenschule“ der Stadt Lübtheen. 

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Sachverhalt

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der öffentlichen Auslegung vom 03.01.2023 bis 03.02.2023 und durch die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Hinweise der Öffentlichkeit und der Behörden und Trägern öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen:

  Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Landkreis Ludwigslust Parchim

-          Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe  

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 

Zur Kenntnis genommen:

  -          Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

  - Leitungsbetreiber über BIL eG 

  -          WEMAG AG

-  Deutsche Telekom Technik GmbH

-          Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale

-   Abwasserzweckverband Sude-Schaale

Die eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung sind als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des B-Plans Nr. 16 abgegeben.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

 

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Anlagen

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