Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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25.04.2023
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Beschlussvorschlag
Dem Ergebnis der am 11.03.2023 durchgeführten Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Lübbendorf wird anhand des beiliegenden Protokolls gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen M-V (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 21.12.20215 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30.Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402) zugestimmt.
Die Stadtvertretung beschließt die Ernennung des neu gewählten Ortswehrführers, Kamerad Dirk Steinhäuser, sowie des neu gewählten stellvertretenden Orstwehrführers, Kamerad, Nico Kruse gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V zu Ehrenbeamten.
Sachverhalt
Aufgrund der abgelaufenen Wahlzeit der Ortswehrführung der Feuerwehr Lübbendorf machten sich Neuwahlen des Ortswehrführers und seines Stellvertreters erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen der Bewerber für diese Funktionen lagen der Bürgermeisterin fristgerecht vor und enthielten die erforderlichen Unterstützungsunterschriften. Somit stand den Wahlen am 11.03.2023 nichts entgegen.
Im 1.Wahlgang stand für den neuen Ortswehrführer der Kamerad Dirk Steinhäuser zu Wahl. Der Kandidat konnte im 1.Wahlgang die erforderliche 2/3 Mehrheit auf sich vereinen.
Bei der Wahl zum Stellvertreter gab es 1 Kandidaten, Kamerad Nico Kruse. Der Kamerad Nico Kruse konnte im 1.Wahlgang ebenfalls die erforderliche 2/3 Mehrheit auf sich vereinen.
Die Einzelheiten können der beigefügten Niederschrift über die Wahl entnommen werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 12 des Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30.Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402), bedarf die Wahl des Ortswehrführers sowie des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung durch die Stadtvertretung.
Die gewählten Kameraden sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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(wie Dokument)
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311,5 kB
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