Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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26.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Lübtheen in den Jahren 2023-2024. Ein entsprechender Förderantrag ist zu stellen.
Gleichzeitig wird der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produktsachkonto 51100000.52920000 zugestimmt.
Sachverhalt
Aufgrund von verschiedenen Beschlüssen soll die Energieversorgung in Europa bis zum Jahr 2050 klimaneutral erfolgen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung aller Gebäude ohne fossile Brennstoffe auskommt. Deutschlandweit entfällt derzeit mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs auf die Wärmeerzeugung. Etwa 85 % davon werden mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas erzeugt. Eine klimaneutrale Energieversorgung kann daher nur durch mehr Energieeffizienz unter gleichzeitiger Reduzierung der Energiemenge erreicht werden. Dieses Ziel kann dabei nur durch eine grundsätzliche Nutzung erneuerbarer Energie umgesetzt werden.
Das noch zu beschließende Klimaschutzgesetz des Landes wird den Gemeinden die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes vorschreiben.
Der kommunale Wärmeplan ist ein Planungsinstrument zur langfristigen Gestaltung und Entwicklung der kommunalen Wärmeversorgung mit dem Ziel, einen gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebereichs zu entwickeln.
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst:
Bestandsanalyse
- Erhebung des aktuellen Wärmebedarfe/-verbräuche,
- Ermittlung der THG-Emissionen (Anthropogene Treibhausgasemissionen (THG) stören die Strahlungsenergiebilanz der Erdatmosphäre. Sie verstärken den natürlichen Treibhauseffekt, was zu Temperaturveränderungen und anderen Folgen für das Erdklima führt), Ermittlung des Bestandes an Wärme-Versorgungsstruktur für die Kommune, Industrie und Privat
- Informationen zur Gebäudestruktur (Alter, Typ, Sanierungsstand)
- Ermittlung der vorhandene Energieinfrastrukturen
- Ermittlung der vorhandenen und nachhaltigen Wärmequellen
Potentialanalyse
- Ermittlung der Einsparpotentiale für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme, bei der Kommune, Industrie und Privat
- Erhebung der lokal verfügbaren Potentiale erneuerbarer Wärmequellen/ Energien und Abwärmepotentiale
Abwärme-Potenziale aus Abwässern
Biomasse und Geothermie
Umweltwärme
Solarthermie
KWK-Wärme aus erneuerbaren Energien
- Erneuerbare Stromquellen (Photovoltaik, Windkraft)
Zielszenario
- Erarbeitung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur klimaneutralen Wärmeversorgung
- Versorgungsstruktur soll 2050 klimaneutral sein wobei es 2030 bereits ein Zwischenziel gibt
- Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung
Wärmewendestrategie
- Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplanes
- Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan
- Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur
Da die Fördermodalitäten bekannt sind, wird im Jahr 2023 ein Förderantrag „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ über die Kommunalrichtlinie gestellt. Bei einer Beantragung der Förderung im Jahr 2023 beträgt der Fördersatz 90 %. Für finanzschwache Kommunen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Förderquote von 100 % möglich. Da die Stadt Lübtheen zu den finanzschwachen Kommunen gehört und dies durch die Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim bestätigt wurde (Bestätigung uRAB s.Anlage) wird eine Förderung in Höhe von 100 % der Kosten beantragt werden.
(Zur Info: Bei einer Förderung im Jahre 2024 betragen die Förderquoten dann nur noch 60 % bzw. 80 % (finanzschwache kommunen).)
Gefördert werden Ausgaben für fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Die externen Dienstleister sind neben der Erstellung für die Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und von Akteuren, sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits anderweitige Klimaschutzkonzepte gefördert worden sind oder die Kommune an entsprechenden geförderten Konzepten des Landkreises beteiligt ist. Weiterhin ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn gesetzlichen Verpflichtungen angekündigt werden bzw. vorliegen.
Die Kosten für die Erstellung einer Wärmeplanung belaufen sich lt. Kostenvoranschlag derzeit auf ca. 35.680 €. Bei 100 % Förderung würde damit kein Eigenanteil anfallen.
Die Mittel müssten bei Bewilligung und Umsetzung außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Planungsinstrument, das einen wesentlichen Beitrag zur zukünftigen Klimaneutralität leisten soll. Die aus der Wärmeplanung resultierenden Maßnahmen haben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Ziel ist die vollständige Reduzierung der fossilen Energieträger bei der Wärmeversorgung aller Gebäude im Stadtgebiet.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
35.680,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
51100000.52920000 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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963,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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96 kB
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4
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(wie Dokument)
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115,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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582,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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635,6 kB
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