Stadt Lübtheen

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Grundsatzbeschluss - 2023/GB/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Lübtheen beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im Stadtgebiet. Die Stadt nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Die Stadt Lübtheen verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % des ihr Stadtgebiet betreffenden Auftragsvolumens bereit zu stellen.

Der Eigenanteil soll aus Landesmitteln (Kommunaler Investment- Fond) finanziert werden.

 

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Sachverhalt

Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.

 

Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31. März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.

 

Das Gebiet der Stadt Lübtheen ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines vorläufigen Markterkundungsverfahrens ermittelt.

Der Landkreis ist bereit, für die Stadt Lübtheen Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

 

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten.

Die Höhe kann noch nicht bestimmt werden, da erst verbindliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen müssen. Der Eigenanteil wird, wie bereits im 1 und 2 Call, aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau- Fond) bereitgestellt.

 

Die Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils soll, wie nachfolgend dargestellt, erfolgen:

 

Der vom Bund vorgegebene kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent wird durch das Land vorfinanziert und aus dem Kommunalen Aufbaufonds zurückgezahlt. Eine unmittelbare Belastung der kommunalen Haushalte findet somit nicht statt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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