Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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30.01.2024
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Beschlussvorschlag
Dem Ergebnis der am 13.01.2024 durchgeführten Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lübtheen wird anhand des beiliegenden Protokolls, gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen M-V (BrSchG M-V) in
der Bekanntmachung vom 21.12.2015, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402), zugestimmt.
Die Stadtvertretung beschließt die Ernennung des neu gewählten Gemeindewehrführers Kamerad Jörg Schriefer, sowie des neu gewählten Stellvertretenden Gemeindewehrführers, Kamerad Daniel Steinhauer, gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V zu Ehrenbeamten.
Sachverhalt
Seit August 2023 ist die Funktion des Gemeindewehrführers der Feuerwehren der Stadt Lübtheen nicht mehr besetzt gewesen. Es wurden daher Neuwahlen des Gemeindewehrführers erforderlich. Da der bisherige Stellvertretende Gemeindewehrführer sich zur Wahl des Gemeindewehrführers stellen wollte, mussten sowohl die Ämter des Gemeindewehrführers als auch des Stellvertretenden Gemeindewehrführers neu gewählt werden. Die erforderlichen Unterlagen der Bewerber für diese Funktionen lagen der Bürgermeisterin fristgerecht vor und enthielten die erforderlichen Unterstützungsunterschriften. Somit konnten die Wahlen am 13.01.2024 stattfinden.
Im 1. Wahlgang standen für den neuen Gemeindewehrführer die Kameraden Jörg Schriefer und Daniel Steinhauer zu Wahl. Da keiner von beiden Kandidaten die erforderliche 2/3 Mehrheit auf sich vereinen konnte, bedurfte es eines 2.Wahlganges. Im 2. Wahlgang wurde dann der Kamerad Jörg Schriefer zum neuen Gemeindewehrführer mit einfacher Mehrheit gewählt.
Herr Daniel Steinhauer wurde im Anschluss zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt. Die Einzelheiten können der beigefügten Niederschrift über die Wahl entnommen werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 12 des Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402), bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers sowie des Stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung durch die Stadtvertretung. Die gewählten Kameraden sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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