Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/205-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Die Entschädigung für die Gleichstellungsbeauftragte ist seit vielen Jahren unverändert beibehalten worden. Es ist momentan eine monatliche Entschädigung von 60 € vorgesehen, so wie es in der alten Entschädigungsverordnung als Höchstbetrag festgesetzt war.

In der Entschädigungsverordnung von 2019 wurden die Höchstbeträge angepasst. So kann gemäß § 12 der EntschVO-MV eine monatliche Aufwandsentschädigung von 130 € gezahlt werden.

Die Stadtvertretung empfiehlt eine monatliche Aufwandsentschädigung von ……. €.

 

Gleichzeitig muss in der Hauptsatzung die neue Anschrift der Stadt Lübtheen eingearbeitet werden. Weiterhin war auch Änderung der Bekanntmachungen für Satzungen nach dem BauGB erforderlich, da der Elbe-Express zum Jahresende 2023 sein Erscheinen eingestellt hat. Nach Auskunft der Rechtsaufsicht des Landkreises können die Aushangkästen nur für Bekanntmachungen, die in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse erfolgen, genutzt werden. Eine gleichzeitige Nutzung für normale Bekanntmachungen nach BauGB ist damit nicht möglich.

Da die Bekanntmachungen nach BauGB in einer Zeitung oder Bekanntmachungsblatt erfolgen müssen, ist eine Änderung auf die Schnelle jetzt nicht möglich. Dazu müssen erst entsprechende Angebote eingeholt werden.

Diese Änderung wird dann voraussichtlich mit der neuen Hauptsatzung zur Kommunalwahl umgesetzt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

1.560,00 €

0,00 €

1.560,00 €

0,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

1.560,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

11104.50130

 

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Anlagen

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