Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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28.05.2024
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Sachverhalt
Auf Anfrage der Einwohner des Hainbuchenrings, ob eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann, wurden durch die Verwaltung der Stadt Lübtheen bereits Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim geführt.
Auf Antrag der Kommune kann die Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gemäß § 45 I c StVO anordnen.
Die Kommune, hier Stadt Lübtheen, benötigt für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde einen Beschluss der Stadtvertretung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone aufgrund verkehrsrechtlicher Anordnung.
Die Errichtung der Tempo 30 Zone soll aus Sicherheitsgründen erfolgen und dem Schutz der Kinder in einem Wohngebiet mit erhöhtem Fußgänger- und Fahradverkehr dienen. Die Verkehrsteilnehmer sollen angehalten werden, langsamer zu fahren, um schneller reagieren zu können, wenn spielende Kinder sich der Fahrbahn nähern und diese ggf. unkontrolliert auf die Straße laufen. Weiterhin wird der Verkehr im betreffenden Wohngebiet beruhigt.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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