Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Als 1. Stadtrat wird Herr Torsten Netzband gewählt. Er wird für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

2. Als 2. Stadtrat wird Herr Frank Wein gewählt. Er wird für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

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Sachverhalt

Die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird durch die Bestimmungen des § 40 der Kommunalverfassung M-V geregelt.

In hauptamtlich verwalteten Gemeinden wählt die Gemeindevertretung einen ersten und einen zweiten Stellvertreter der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters. Diese Stellvertreter müssen nach § 40 Abs. 3 KV M-V aus dem Kreis der der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter der Verwaltung kommen.

Für die Funktion als Stellvertreter des Bürgermeisters werden diese Personen zu Ehrenbeamten ernannt.

Als erster Stellvertreter steht Herr Torsten Netzband, Fachdienstleiter Finanzen, Zentrale Dienste und Soziales, und als zweiter Stellvertreter Herr Frank Wein, Fachdienstleiter Bauen, Ordnung und Kultur, zur Verfügung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

3.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

11104.50130

 

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