Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Umwelt- und Naturschutz
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Vorberatung
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24.09.2024
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Gemäß Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) vom 13.09.1990 richtet jede Gemeinde zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine Schiedsstelle ein.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen wahrgenommen, die Sachkosten der Schiedsstelle trägt die Stadt. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Stadtvertretung fünf Jahre, bzw. für die bis zum Ende der jeweiligen Amtszeit verbleibende Zeit, gewählt. Die Gewählten werden dann nach Prüfung durch das Amtsgericht Ludwigslust durch die Amtsgerichtsdirektorin berufen.
Bisherige Schiedsperson war Herr Gert Müller aus Lübtheen.
Die Berufung läuft nach Verzichtserklärung zum nächstmöglichen Zeipunkt aus.
Mit der personellen Nachbesetzung wird die Arbeitsfähigkeit der Schiedsstelle wiederhergestellt.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:
1. Wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.
2. Eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
3. Eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
2. nicht im Bereich des Stadt wohnt.
Die gewählten Schiedspersonen werden durch den Direktor/Direktorin des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen (§6 SchStG).
Aufgrund entsprechender Gespräche hat sich folgender Bewerber gemeldet:
1. Herr Lutz Daumann aus Lübtheen
Der Bewerber hat die notwendigen Daten, die Einverständniserklärung und Versicherung abgegeben.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mittels Handzeichen.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Vorsitzenden (Bürgervorsteher) zu ziehen ist. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
