Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ordnungsausschuss beschließt die 2. Anpassung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Lübtheen.

 

 

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Sachverhalt

Noch im Jahr 2024 soll für die FFw Lübtheen ein TLF 3000 geliefert werden. Um später die Fördermittel hierfür bei der entsprechenden Stelle einwerben zu können, muss dieses TLF 3000 im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Lübtheen hinterlegt sein. Dies ist bisher nicht der Fall. Es muss daher zwingend eine Anpassung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Lübtheen -mit einer Hinterlegung des Fahrzeugs- vorgenommen werden, um die Fördermittel hierfür einwerben zu können.

Eine Anpassung des Brandschutzbedarfsplans findet unter „3.5.1 Eigene Technik“, S. 37 und unter „8.3 Fahrzeug- und Technikkonzept“, S. 68 und nach Beschlussfassung unter „9. Umsetzungszeitraum“, S. 68 statt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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Anlagen

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