Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/215-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Verordnung der Stadt Lübtheen über das Führen von Hunden (Hunde-VO) in neuer Fassung.

 

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Sachverhalt

Auf Landesebene wurde eine Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) mit Wirkung vom 11.Juli 2022 erlassen. Gemäß § 8 Abs. 5 HundehVO M-V können die örtlichen Ordnungsbehörden für ihren Bereich ergänzende Verordnungen erlassen, wenn dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist. Aus der örtlichen Bevölkerung gehen inzwischen vermehrt Hinweise hinsichtlich Verunreinigungen durch Hunde in der Öffentlichkeit ein. Verunreinigungen durch Hunde sind in der Öffentlichkeit nicht zu dulden. Der Tatbestand von Verunreinigungen durch Hunde ist jedoch nicht in der HundehVO M-V erfasst und kann somit als Rechtsfolge nicht durch die örtliche Ordnnungsbehörde geahndet werden. Eine Erforderlichkeit der Regelung aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist somit zu bejahen, folglich kann der Erlass einer ergänzenden Verordnung vorgenommen werden. Daneben wurden auch weitere, nicht in der HundehVO M-V erfasste, Tatbestände im Zusammenhang mit Hunden an die Verwaltung angetragen, sodass sich der Erlass einer ergänzenden Verordnung mit der Ausweitung auf weitere Tatbestände und Rechtsfolgen anbietet. Bisher liegt eine Verordnung der Stadt Lübtheen über das Halten und Führen von Hunden (Hunde-VO) von 1996 vor. Diese kann nach grundlegender Neufassung durch die Ihnen vorliegende "Verordnung der Stadt Lübtheen über das Führen von Hunden (Hunde-VO)" abgelöst werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 15.10.2024 dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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Anlagen

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