Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/223-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die geänderte Verkehrsführung im o.g. Bereich.

 

 

 

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Sachverhalt

• Heinrich-Heine-Straße bleibt beiderseitig befahrbar
• Einbahnstraße ab Händelstraße über die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße bis Einmündung Franz-Thaele-Straße und dann in die Heinrich Heine Straße

• Hans-Eisler-Straße aus der Händelstraße kommend in die Heinrich-Heine-Straße ebenfalls als Einbahnstraße

Im Bauausschuss der Stadt Lübtheen, vom 26.09.2024, wurde in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße eine eingezogene Einbahnstraße empfohlen. Zusätzlich soll eine Einbahnstraßenregelung vom Trebser Weg in die Friedrich-Ludwig-Jahn Straße führen. 

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises LUP hat diese Verkehrsführung, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung nach Stadtvertretungsbeschluss, bereits mit dem Ordnungsamt besprochen.

 

Diese Änderungsvorschläge sind der Straßenverkehrsebehörde noch nicht bekannt.
Es ist ein neuer Beschluss, ggf. unter Einbeziehung der beiden Änderungsvorschläge, notwendig.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 15.10.2024 dem Beschluss einstimmig zugestimmt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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