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Beschlussvorlage - 2024/BV/237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der geprüfte Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 60 Abs. 5 KV MV festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2023 sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sind Bestandteil der Sitzungsvorlage. Die wichtigsten Daten des Jahresrechnungsergebnisses 2023 sind:

 

Jahresabschluss 2023 – Auf einen Blick

 

- Bilanzsumme:                           29.377.927,41 EUR

 

- Anlagevermögen:               28.657.129,81 EUR

 

- Investitionen:                 2.985.635,10 EUR

- Abschreibungen:                 880.375,24 EUR

 

- Eigenkapital:                 4.433.663,69 EUR

 

- Verbindlichkeiten:                 8.361.010,17 EUR

 

- davon Investitionskredite:               1.530.164,36 EUR

- davon Liquiditätskredite:               5.880.306,28 EUR

- davon Kredite gegenüber dem

  öffentlichen Bereich:                            0,00 EUR

 

 

 

 

 

- Jahresergebnis:

 

- der Ergebnisrechnung:                   -1.687.525,31 EUR

- der Finanzrechnung (inkl. ordentlicher Tilgung):  -1.102.687,67 EUR

 

- Pro-Kopf-Verschuldung                       1.753,20 EUR

 

- Aufwendungen laufende

  Verwaltungstätigkeit je Einwohner                      1.779,10 EUR

 

- Investitionen je Einwohner                         635,51 EUR

 

- tariflich Beschäftigte und Beamte                         30,3334 VbE

(Vollzeitäquivalente im Jahresdurchschnitt 2023)

 

Nähere Informationen und Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Bericht zur Jahresrechnung 2023 mit den Ausdrucken zum Haushalt, zur Bilanz und dem Rechenschaftsbericht.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lübtheen hat die Jahresrechnung ausführlich geprüft. Hinweise und Beanstandungen werden seitens der Verwaltung zwecks Veränderung zur Kenntnis genommen.

 

Auflagen, die mit einer Frist versehen worden sind, sind innerhalb dieser vom Fachamt abzuarbeiten. Die Hinweise und Beanstandungen enthalten keine Hinderungsgründe für die Bestätigung der Jahresrechnung und der Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher die Jahresrechnung 2023 zu bestätigen sowie die über- und außerplanmäßig entstandenen Aufwendungen / Auszahlungen, soweit noch nicht genehmigt, nachträglich zu genehmigen.

 

 

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Anlagen

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