Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeisterin wird für das Jahr 2023 gemäß § 60 Abs. 5 KV MV Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2023 sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sind Grundlage der Sitzungsvorlage.

 

Nähere Informationen und Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Bericht zur Jahresrechnung 2023 mit den Ausdrucken zum Haushalt, zur Bilanz und dem Rechenschaftsbericht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lübtheen hat die Jahresrechnung ausführlich geprüft. Hinweise und Beanstandungen werden seitens der Verwaltung zwecks Veränderung zur Kenntnis genommen.

 

Auflagen, die mit einer Frist versehen worden sind, sind innerhalb dieser vom Fachamt abzuarbeiten. Die Hinweise und Beanstandungen enthalten keine Hinderungsgründe für die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher der Bürgermeisterin für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

 

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