Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Lübtheen stimmt der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu.

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Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform, welche zum 01.01.2025 in Kraft tritt, werden die bisherigen Grundsteuerbescheide kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Lübtheen, eine Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu veröffentlichen, welche zum 01.01.2025 in Kraft tritt. Mit Hilfe dieser Satzung ist die Stadt Lübtheen in der Lage, neue Grundsteuerbescheide zu erlassen, welche mit den aktuellen Bestimmungen und Regelungen konform sind.  

Durch die aus der Grundsteuerreform einhergehende Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern erwartet die Stadt Lübtheen für ihr Stadtgebiet einen deutlich geringeren Grundsteuermessbetrag in Summe als im Vorjahr. Dieser von der Finanzverwaltung vorgegebene Messbetrag dient als Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer A sowie der Grundsteuer B. Demnach würde die Stadt Lübtheen in 2025 deutliche Mindereinnahmen verzeichnen, sofern die Hebesätze unverändert übernommen werden würden.

Die Hebesätze, mit welchen die gleichen Einnahmen wie aus dem Vorjahr erzielt werden würden, werden als aufkommensneutrale Hebesätze bezeichnet. Diese fiktiv berechneten Hebesätze müssen gem. Grundsteuerzuständigkeitsgesetz M-V von der Gemeinde zusätzlich zur eigentlichen Hebesatzsatzung veröffentlicht und bekanntgemacht werden. Hiermit soll transparent dargestellt werden, welche Hebesätze notwendig sind, damit die jeweilige Gemeinde die gleichen Erträge verzeichnen kann wie vor der Reform.

 

 

 

 

Nach gegenwärtiger Auswertung der eingegangenen Bescheide vom Finanzamt ergeben sich daraus folgende Beträge:

Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2025 beträgt voraussichtlich 400 v. H.

Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 beträgt voraussichtlich 593 v. H.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die aufkommensneutralen Hebesätze als Grundlage für die tatsächlich festgesetzten Hebesätze zum 01.01.2025 zu übernehmen, um somit einen Einnahmeverlust zu vermeiden. 

Die Stadtvertretung setzt die Hebesätze für die Realsteuern zum 01.01.2025 demnach wie folgt fest:

Grundsteuer A  400 v. H.

Grundsteuer B  593 v. H.

Gewerbesteuer 390 v. H.

Diese Änderungen werden nach Veröffentlichung und Bekanntgabe der Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 verbindlich wirksam.

Die Hebesätze für Grundsteuer A sowie für die Gewerbesteuer bleiben demnach unverändert. Es erfolgt eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 163 Prozentpunkte von 430 v. H. auf 593 v. H.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

6.1.1.00 / 40120000

 

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Anlagen

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