Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Wahl der Schiedsperson wird vorgeschlagen:
Frau Anke Daumann, Lindenstraße 16 A, 19249 Lübtheen

 

 

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Sachverhalt

Gemäß Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) vom 13.09.1990 richtet jede Gemeinde zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine Schiedsstelle ein.

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen wahrgenommen, die Sachkosten der Schiedsstelle trägt die Stadt. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Stadtvertretung fünf Jahre, bzw. für die bis zum Ende der jeweiligen Amtszeit verbleibende Zeit, gewählt. Die Gewählten werden dann nach Prüfung durch das Amtsgericht Ludwigslust durch die Amtsgerichtsdirektorin berufen.

Bisherige Schiedsperson war Herr Gert Müller aus Lübtheen.
Die Berufung läuft nach Verzichtserklärung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.
Durch Stadtvertretungsbechluss vom 29.10.2024 wurde Herr Lutz Daumann zur neuen Schiedsperson bestimmt.
Die Berufung durch das Amtsgericht steht für Herrn Daumann derzeit noch aus. 

Durch eine öffentliche Ausschreibung wurde allen Bewohnern der Stadt Lübtheen die Möglichkeit eingeräumt sich um ein Schiedsamt zu bewerben, da auch mehr als eine Person das Schiedsamt für die Stadt Lübtheen wahrnehmen kann.

In der Ausschreibungsfrist, welche bis zum 15.11.2024 lief, hat sich Frau Anke Daumann für die Übernahme des Amtes bereiterklärt. Weitere Bereitschaftserklärungen sind nicht eingegangen, sodass Frau Daumann für die Wahl zur Schiedsperson vorgeschlagen wird.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. 

Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:

1. Wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.
2. Eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
3. Eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
2. nicht im Bereich des Stadt wohnt. 

Die gewählten Schiedspersonen werden durch den Direktor/Direktorin des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen (§ 6 SchStG).

Aufgrund entsprechender Mitteilung hat sich folgende Bewerberin gemeldet:
Frau Anke Daumann aus Lübtheen

Die Bewerberin hat die notwendigen Daten, die Einverständniserklärung und Versicherung abgegeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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