Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Umwelt- und Naturschutz
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Vorberatung
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11.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur
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Vorberatung
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12.03.2025
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Geplant
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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13.03.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Die Haushaltssatzung für 2025 ist, analog den Vorjahren, nach den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. 28.11.2024 sowie den eigenen Ist-Zahlen der vorigen Rechnungsjahre und den vorliegenden Anmeldungen aus den einzelnen Fachbereichen aufgestellt worden.
Die entsprechenden Planzahlen und die Mittelanmeldungen für neue bzw. zusätzliche Maßnahmen wurden nahezu vollständig in den Entwurf eingearbeitet.
Die Aufstellung des Haushaltes 2025 ist weiterhin geprägt von den politischen Geschehnissen sowie den wirtschaftlichen Entwicklungen. So spiegelt sich die anhaltende Energiekrise auch in den erhöhten Ansätzen für Strom und Gas in den einzelnen Produkten wider. Darüber hinaus sind weiterhin kontinuierliche Preissteigerungen in allen Bereichen zu verzeichnen, welche ebenfalls für erhebliche Mehrbelastungen im laufenden Haushalt sorgen. Nähere Angaben hierzu können dem Vorbericht entnommen werden.
Die Zuweisungen vom Land auf Grundlage des FAG können als sichere Einnahme betrachtet werden. Auch die Zuweisungen, welche an Steueranteile geknüpft sind, können als verlässliche Einnahme verzeichnet werden. Bei der Gewerbesteuer, in 2020 und 2021 noch geprägt durch beträchtliche, pandemiebedingte Einnahmeausfälle, konnte wieder ein leicht positiver Trend festgestellt werden, welcher sich auch in 2025 im Planansatz widerspiegelt. Generell lässt sich eine Verbesserung der Erträge im Vergleich zum vorigen Planjahr konstatieren. Dies liegt insbesondere an einem deutlichen Anstieg bei den Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr. Die weiteren Einnahmen wurden entsprechend der Vorjahresergebnisse geplant, wobei es in der Regel keine großen Abweichungen gab.
Die Aufwendungen für 2025 befinden sich auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr.
In dem Bereich Sach- und Dienstleistungen wurden in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Kostensteigerungen festgestellt, welche u.a. aus erhöhten Prüfungsstandards sowie aus erhöhten Lohnkosten resultieren. Ein weiterer, wesentlicher Faktor sind die anhaltenden Preissteigerungen, welche die Kosten ebenfalls in die Höhe treiben. Die Stadt Lübtheen intensiviert dennoch die Umsetzung zahlreicher Vorhaben in diesem Bereich, da sie für die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung sowie für die Straßen- und Gehwegunterhaltung notwendig sind.
Im Bereich der Lindenschule sind neben Elektroprüfungen sowie Mängelbeseitigungen weiterhin kleinere Renovierungsmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus sind Malerarbeiten für den Zeitraum 2025 und 2026 vorgesehen, welche für insgesamt 150.000 EUR veranschlagt worden sind.
Im Bereich der Dienstleistungen sind erneut Kosten, die mit dem Beitritt der Stadt zur KSM in Zusammenhang stehen, vorgesehen. Das Vorhaben wurde in 2022 begonnen und konnte in 2023 abschließend realisiert werden. Für 2025 werden demnach für den laufenden IT-Betrieb im Bereich des Rathauses sowie den nachgeordneten Einrichtungen 311.000 EUR veranschlagt. Für den IT-Betrieb im Bereich der Schule werden nochmals weitere 85.000 EUR angesetzt.
Die Maßnahmen (u.a. Ersatzpflanzungen) im Bereich der Baumpflege dauern weiter an und werden in 2025 fortgesetzt. Hierfür werden in 2025 rund 278.000 EUR veranschlagt.
Für die allgemeine Straßen- und Gehwegunterhaltung werden in 2025 200.000 EUR bereitgestellt. Die Sanierung der Brücke in Brömsenberg, welche planmäßig durch SBZ-Mittel gefördert werden wird, ist mit einem Ansatz i.H.v. 357.300 EUR im Haushalt für 2025 berücksichtigt.
Neben steigenden Aufwendungen für Personal wurde die Kreisumlage für die Jahre 2024 und 2025 auf 42,5 % festgesetzt. Durch die gestiegenen Umlagegrundlagen (höhere Schlüsselzuweisung) zur Bemessung der Kreisumlage kommt es in Zuge dessen erneut zu einer höheren Umlage als im Vergleich zum Vorjahr.
Hinzukommend erhöhen sich die Aufwendungen für die Beteiligung an den Kita-Kosten in 2025 erneut. Außerdem bleibt der erhebliche Zuwachs bei den Zinsaufwendungen weiterhin bestehen, welcher im Wesentlichen aus den gestiegenen Zinsen für den Kassenkredit resultiert.
Weitere, detailliertere Angaben zu den Aufwendungen sind unter 1.6 des Vorberichtes aufgeführt.
Für den laufenden Haushalt wird demzufolge eine Verschlechterung des Ergebnisses prognostiziert. Trotz phasenweiser Verbesserungen auf der Einnahmeseite überwiegen, wie bereits im Vorjahr, schlussendlich die gestiegenen Aufwendungen.
Im Investitionsplan sind in 2025 zahlreiche Maßnahmen aufgeführt. Ein wesentliches Vorhaben, wie in den Vorjahren mit dem Umbau und der Sanierung des Stadthauses, ist in 2025 nicht vorgesehen.
Stattdessen ist der investive Haushalt 2025 davon geprägt, viele Bereiche mit kleineren Maßnahmen finanziell auszustatten. Die Mittel fließen im Wesentlichen in die Bereiche Schule, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Spielplätze, Bauhof und Infrastruktur. Detaillierte Angaben hierzu können dem Vorbericht unter Punkt 3 entnommen werden.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 80.600 EUR und weist somit im Vergleich zum Vorjahr einen positiven Betrag aus. Der Großteil der Maßnahmen wird durch Fördermittel und Zuweisungen finanziert. Durch den positiven Saldo für das Jahr 2025 ist keine investive Kreditaufnahme erforderlich.
Der Haushalt ist im Vorbericht erläutert und begründet.
1. Im Ergebnishaushalt
a)
der Gesamtbetrag der Erträge auf 8.501.300 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.913.300 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 2.412.000 EUR
2. Im Finanzhaushalt
a)
der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf 7.684.500 EUR
der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen auf 9.950.500 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 2.266.000 EUR
b)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 887.300 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 806.700 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 80.600 EUR
festgesetzt.
2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird auf 0 EUR
festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen:
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
4. Kassenkredite:
der Kassenkredit wird in Höhe von 10.500.000 EUR
festgesetzt.
5. Hebesätze:
Die Hebesätze werden wie folgt
für Grundsteuer A auf 400 v. H.
für Grundsteuer B auf 593 v. H.
für Gewerbesteuer auf 390 v. H.
festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt, welche zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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