Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2020/BV/057-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der als Anlage beigefügten Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lübtheen für das Jahr 2021 wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung für 2021 ist, wie auch in den Vorjahren, nach den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie den eigenen Ist – Zahlen aus den Vorjahren und den vorliegenden Anmeldungen aus den Fachämtern aufgestellt worden.

 

Die entsprechenden Planzahlen und die entsprechenden Mittelanmeldungen für neue bzw. zusätzliche Maßnahmen wurden fast vollständig in den Entwurf eingearbeitet.

 

Der Haushalt 2021 wurde unter den Auswirkungen der Pandemie aufgestellt. So sind die Einnahmen, die als Zuweisungen vom Land entsprechend dem FAG kommen, sicher. Große Fragezeichen gibt es natürlich durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Auswirkungen der Pandemie bei den Zuweisungen aus den Steueranteilen. Gleiches gilt für die Gewerbesteuer. Hier muss die weitere Entwicklung in den kommenden Monaten abgewartet werden. Erst dann wird man hier wieder genauere Aussagen treffen können.

Weitere Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich wiederum aus dem neuen FAG. So erhält die Stadt für 2021 deutlich mehr Schlüsselzuweisungen. Dieser Umstand ist sehr positiv. Die Ursache dafür liegt auch in den geringeren Steuereinnahmen 2019. Weiterhin gibt es kein Familienleistungsausgleich mehr und die Zuweisungen für die Grundzentren wurden 2021 weiter verringert. Zukünftig sollen diese Zuweisungen auf 0 reduziert werden.

 

Die Summe der Einzahlungen 2021 liegen etwas höher. Dies ist besonders auf die deutlich höhere Schlüsselzuweisung zurückzuführen. Demgegenüber stehen deutlich geringere Gewerbesteuereinnahmen. Die weiteren Einnahmen wurden entsprechend der Vorjahresergebnisse geplant, wobei es in der Regel keine großen Abweichungen gab.

 

Auf der Ausgabenseite sind die Personalkosten und die Kreisumlage die größten Posten im Haushalt. Die Personalkosten steigen bedingt durch die Tariferhöhungen auch 2021 an. Durch den Tarifabschluss 2020 werden hier die Kosten in den kommenden Jahren steigen. Dies ist in der Finanzplanung aber schon berücksichtigt.

Die Kreisumlage bleibt 2021 stabil. Der Kreis belässt den Hebesatz weiterhin bei 39,9 % und die Umlagekraftmesszahl hat sich ebenfalls nur geringfügig geändert. Dies ist auch auf die neuen Regelungen im FAG zurückzuführen. Dadurch sollen die extremen Schwankungen vermieden werden. Trotzdem wird, auch vor dem Hintergrund der Pandemie, in den kommenden Jahren mit einer weiter ansteigenden Umlage gerechnet. Dies ist ebenfalls schon im Finanzplan berücksichtigt.

 

Die weiteren Ausgaben, wie für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, wurden gemäß den angemeldeten Maßnahmen für die städtischen Liegenschaften eingeplant. Immer weiter steigende Kosten bei den Unterhaltungen sind durch immer mehr vorgeschriebene Prüfungen bedingt.

 

Im Investitionsplan wurde eine Reihe von Maßnahmen geplant. Im Mittelpunkt der Investitionen stehen 2021 der Umbau und die Sanierung des Stadthauses. Die Maßnahme ist auf 2 Jahre ausgelegt und so im Haushalt entsprechend mit den Ausgaben und Einnahmen veranschlagt.

Daneben sind eine Reihe von kleineren Investitionen und Anschaffungen geplant, die nicht geschoben werden können. So muss der Vorplatz der neuen Halle der Feuerwehr in Lübbendorf gepflastert werden. Darüber hinaus ist die Anschaffung eines TSW geplant. Straßenbaumaßnahmen sind nicht veranschlagt. Der Großteil der Maßnahmen wird durch Fördermittel und Zuweisungen finanziert. Für die nicht aufschiebbaren Vorhaben ist eine Kreditaufnahme geplant.

 

Der Haushalt ist im Vorbericht erläutert und begründet.

 

  1.    Im Ergebnishaushalt:

a)

der Gesamtbetrag der Erträge auf      6.852.000 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf     7.131.700 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf    - 279.700 EUR

 

2. Im Finanzhaushalt:

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf    6.316.100 EUR

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen auf    6.564.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf    - 248.300 EUR

 

b)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  2.684.700 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  2.940.700 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  - 256.000 EUR

 

festgesetzt.

 

  1.      Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen:

 

Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird auf        256.000 EUR

festgesetzt.

 

  1.      Verpflichtungsermächtigungen:

 

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf   2.500.0000 EUR

festgesetzt.

 

  1.      Kassenkredite:

 

der Kassenkredit wird in Höhe von      8.500.000 EUR

festgesetzt.

 

  1.      Hebesätze:

 

Die Hebesätze werden wie folgt unverändert

für Grundsteuer A auf        400 v.H.

für Grundsteuer B auf        400 v.H.

für Gewerbesteuer auf        370 v.H.

festgesetzt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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Anlagen

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