Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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15.03.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung legt als Wahltag für die Durchführung der Bürgermeisterwahl unter Berücksichtigung des § 3(3) des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom 16.12.2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2021, Sonntag, den 11. September 2022 fest.
Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl am
Sonntag, den 25. September 2022 durchzuführen.
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin der Stadt Lübtheen informierte den Wahlleiter darüber, dass der Ablauf ihrer
Amtszeit (Wahlperiode)zum Ende des Kalenderjahres 2022 erfolgt und dem entsprechend Neuwahlen
durchgeführt werden müssen.
Gemäß § 3(3) LKWG M-V darf der Wahltag frühestens 6 Monate und spätestens 2 Monate vor Ablauf der Amtszeit liegen. Da die Amtszeit zum 31.12.2022 endet, ist mit vorgeschlagenem Termin die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Wahldurchführung gegeben.
In Verbindung mit der Festlegung des Wahltages ist auch der Tag für eine unter Umständen durchzuführende Stichwahl durch die Stadtvertretung festzulegen. Auf der Grundlage des § 3 (4) ist das in diesem Fall der 25. September 2022.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
7.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
7.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / 2022 |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
