Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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15.03.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M – V ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und durch die Stadtvertretung zu beschließen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Im Haushaltssicherungskonzept sollen die Ursachen hierfür beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, mit dessen Hilfe der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum der Konsolidierung anzugeben.
Das beigefügte Haushaltsicherungskonzept enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit deren Hilfe der Fehlbetrag schon in den vergangenen Jahren verringert wurde und in den kommenden Jahren weiter verringert werden soll. Die Maßnahmen, besonders in der mittel – und langfristigen Personalentwicklung, haben und sollen auch weiterhin dazu beitragen, dass Aufwendungen gespart werden und somit der Haushaltsausgleich zukünftig wieder erlangt werden kann. Damit soll gleichzeitig die Investitionskraft der Stadt gestärkt werden.
Die Erreichung der Haushaltskonsolidierung ist im Rahmen eines (jährlich fortzuschreibenden) Haushaltssicherungskonzeptes zu dokumentieren.
Das zu beschließende Haushaltssicherungskonzept bindet die Stadtvertretung und deren Ausschüsse bei allen Beschlüssen. Beschlussfassungen, die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes entgegenstehen bzw. deren Umsetzung verhindern oder verzögern, sind rechtswidrig, soweit nicht unmittelbar zusätzliche, gleich gut geeignete Maßnahmen zur Haushaltssicherung beschlossen werden. Mit der Umsetzung von auf dieser Basis zulässigen Beschlüssen kann erst nach Umsetzung der kompensierenden, zusätzlichen Haushaltssicherungsmaßnahmen begonnen werden. Anträge sowie Beschlussvorlagen der Verwaltung, die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder diesen entgegenstehen, müssen unter Benennung der berührten Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzliche Maßnahmen benennen, welche die entstehenden Mehraufwendungen oder Mindererträge vollständig kompensieren. Dabei ist auf die Eignung der neuen Maßnahmen ausführlich einzugehen.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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978,6 kB
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