Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.05.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Lübtheen
|
Entscheidung
|
|
|
28.06.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Elbtaler Biohof“ (Vorentwurf)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum Ende der öffentlichen Auslegung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4a Abs. 6 BauGB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Durch das Planungsbüro Umweltplan GmbH Stralsund wurde mit allen an der Planung Beteiligten der Vorentwurf zum B-Plan Nr. 18 “Elbtaler Biohof“ erarbeitet. In die Planunterlagen Begründung einschließlich Umweltbericht wurden die entsprechenden Fachgutachten eingearbeitet.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb eines touristischen Erlebnishofes mit gastronomischen – und Beherbergungs-angeboten, Hofladen und Schaumanufakturen unter Berücksichtigung der angrenzenden Tierhaltung außerhalb des B-Planes.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
