Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Sie sind hier: Rathaus & Politik / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2022/BV/142

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt:

  1. Für das Plangebiet am östlichen Rand des Ortsteil Brömsenberg der Stadt Lübtheen, Gemarkung Lübtheen, Flur 2, die Flurstücke 73/1 bzw. 81 und 78/4 teilweise einen Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).

      Das Plangebiet wird nördlich durch den Fluss“Sude“ und südlich bzw. westlich durch den Bandekower Graben begrenzt.

  1. Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhaltung und Umnutzung der denkmalgeschützten Wassermühle sowie der zum Grundstück gehörenden Nebengebäude.

      Es soll ein gemeinschaftliches Wohnprojekt mit gärtnerischer Nutzung und Kleintierhaltung als Selbstversorgung entstehen. Nachbarschaftliche Angebote z.B. Nachbarschaftscafe und Veranstaltungen sollen ebenfalls geschaffen werden.

  1. Im Flächennutzungsplan der Stadt Lübtheen ist das Plangebiet als Mischfläche dargestellt. Der Bebauungsplan kann deshalb aus dem F-Plan entwickelt werden.
  2. Zur Sicherung der Finanzierung ist ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Lübtheen und dem Vorhabenträger abzuschließen.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Das Grundstück wurde durch die jetzigen Eigentümer Ende 2019 erworben. Da sich das Grundstück in Außenbereichslage befindet, wurde den Eigentümern sehr schnell klar, dass eine umfassende Nutzung (Instandsetzung und Umnutzung aller Gebäude) nur durch einen B-Plan möglich ist. Außerdem befindet sich das Grundstück in der Pflegezone des Biosphärenreservates.

Durch die Eigentümer wurde deshalb ein Antrag auf Einleitung eines B-Planverfahrens gestellt.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...