Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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09.01.2024
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Gestoppt
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Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur
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Vorberatung
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Gestoppt
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Umwelt- und Naturschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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30.01.2024
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Sachverhalt
Die Haushaltssatzung für 2024 ist, analog den Vorjahren, nach den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. 09.11.2023 sowie den eigenen Ist-Zahlen der vorigen Rechnungsjahre und den vorliegenden Anmeldungen aus den einzelnen Fachbereichen aufgestellt worden.
Die entsprechenden Planzahlen und die Mittelanmeldungen für neue bzw. zusätzliche Maßnahmen wurden nahezu vollständig in den Entwurf eingearbeitet.
Die Aufstellung des Haushaltes 2024 ist zum Teil noch immer geprägt von den politischen Geschehnissen aus den Vorjahren. So spiegelt sich die anhaltende Energiekrise auch in den erhöhten Ansätzen für Strom und Gas in den einzelnen Produkten wider. Darüber hinaus sind weiterhin kontinuierliche Preissteigerungen in allen Bereichen zu verzeichnen, welche ebenfalls für erhebliche Mehrbelastungen im laufenden Haushalt sorgen.
Die Zuweisungen vom Land auf Grundlage des FAG können als sichere Einnahme betrachtet werden. Auch die Zuweisungen, welche an Steueranteile geknüpft sind, können als verlässliche Einnahme verzeichnet werden. Bei der Gewerbesteuer, in 2020 und 2021 noch geprägt durch beträchtliche, pandemiebedingte Einnahmeausfälle, konnte wieder ein leicht positiver Trend festgestellt werden, welcher sich auch in 2024 im Planansatz widerspiegelt. Generell lässt sich eine Verbesserung der Erträge im Vergleich zum vorigen Planjahr konstatieren. Dies liegt insbesondere an einem deutlichen Anstieg bei den Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr. Die weiteren Einnahmen wurden entsprechend der Vorjahresergebnisse geplant, wobei es in der Regel keine großen Abweichungen gab.
Die Aufwendungen für 2024 sind auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr veranschlagt, wobei in einigen Bereichen auch Ansatzerhöhungen zu verzeichnen sind.
In dem Bereich Sach- und Dienstleistungen konnte in den vergangenen Jahren bereits eine erhebliche Kostensteigerung festgestellt werden, welche u.a. aus erhöhten Prüfungsstandards sowie aus erhöhten Lohnkosten resultiert. Ein weiterer, wesentlicher Faktor sind die eingangs bereits erwähnten, enormen Preissteigerungen, welche die Kosten ebenfalls in die Höhe treiben. Die Stadt Lübtheen intensiviert dennoch die Umsetzung zahlreicher Vorhaben in diesem Bereich, da sie für die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung sowie für die Straßen- und Gehwegunterhaltung notwendig sind.
Im Bereich der Lindenschule sind neben Elektroprüfungen sowie Mängelbeseitigungen weiterhin kleinere Renovierungsmaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen des "DigitalPakt Schule" sind in 2024 für die Elektro-Ertüchtigung der Schule rund 400.000 EUR veranschlagt. Diese Arbeiten (u.a. Elektroinstallationen) dienen als Grundlage für die Digitalisierung der Schule. Im Anschluss an diese Ertüchtigungsarbeiten sind noch Malerarbeiten vorgesehen, welche ebenfalls in 2024 für rund 25.000 EUR veranschlagt worden sind.
Im Bereich der Dienstleistungen sind erneut Kosten, die mit dem Beitritt der Stadt zur KSM in Zusammenhang stehen, vorgesehen. Das Vorhaben wurde in 2022 begonnen und konnte in 2023 abschließend realisiert werden. Für 2024 werden demnach für den laufenden IT-Betrieb im Bereich des Rathauses sowie den nachgeordneten Einrichtungen 270.000 EUR veranschlagt. Für den IT-Betrieb im Bereich der Schule werden nochmals weitere 50.000 EUR angesetzt.
Des Weiteren sind im Bereich der Baumpflege großflächige Maßnahmen (u.a. Ersatzpflanzungen) für den Zeitraum 2023 und 2024 vorgesehen, welche mit einem Gesamtvolumen vor rund 630 TEUR veranschlagt sind. Nach erfolgreicher Ausschreibung in 2023 werden die entsprechenden Arbeiten in 2024 durchgeführt werden. Die beantragten Fördermittel i.H.v. 472 TEUR auf Sonderbedarf beim Land sind mittlerweile bewilligt und werden in 2024 abgerufen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil aus Haushaltsresten aus 2023.
Neben steigenden Aufwendungen für Personal wurde die Kreisumlage für die Jahre 2024 und 2025 auf 42,5 % festgesetzt. Durch die gestiegenen Umlagegrundlagen zur Bemessung der Kreisumlage kommt es in Zuge dessen zu einer höheren Umlage als im Vorjahr.
Hinzukommend werden höhere Aufwendungen für die Beteiligung an den Kita-Kosten in 2024 erwartet. Außerdem gibt es einen erheblichen Zuwachs bei den Zinsaufwendungen, welcher aus enorm gestiegenen Zinsen für den Kassenkredit resultiert.
Für den laufenden Haushalt wird demzufolge eine Verschlechterung des Ergebnisses prognostiziert. Trotz phasenweiser Verbesserungen auf der Einnahmeseite überwiegen schlussendlich die gestiegenen Aufwendungen.
Im Investitionsplan sind in 2024 zahlreiche Maßnahmen aufgeführt. Das wesentlichste Vorhaben ist weiterhin der Umbau und die Sanierung des Stadthauses, welches bereits in 2021 veranschlagt und begonnen worden ist. Die Maßnahme ist mittlerweile auf vier Jahre ausgelegt und dementsprechend auch im Haushalt 2024 verankert. Der Abschluss dieses Vorhabens ist in 2024 vorgesehen.
Des Weiteren sind diverse Vorhaben geplant, um die Infrastruktur zu sanieren und auch auszubauen; z.B. der Ausbau Gerader Weg in Volzrade sowie der Neubau des Gehwegs an der K19 Belscher Straße in Lübbendorf. Für den infrastrukturellen Bereich wurden rund 230 TEUR neu angemeldet, welche mit rund 133 TEUR Fördermittel gegenfinanziert werden können. Ein Teil der geplanten Vorhaben wird mittels Haushaltsresten aus dem Vorjahr finanziert.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -306 TEUR und konnte somit im Vergleich zum Vorjahr um ca. 458 TEUR reduziert werden. Der Großteil der Maßnahmen wird durch Fördermittel und Zuweisungen finanziert. Für die nicht aufschiebbaren Vorhaben ist eine Kreditaufnahme geplant.
Der Haushalt ist im Vorbericht erläutert und begründet.
1. Im Ergebnishaushalt
a)
der Gesamtbetrag der Erträge auf 7.789.200 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.916.400 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 2.127.200 EUR
2. Im Finanzhaushalt
a)
der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf 7.106.700 EUR
der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen auf 9.009.100 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 1.902.400 EUR
b)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.359.500 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.665.500 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 306.000 EUR
festgesetzt.
3. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird auf 306.000 EUR
festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen:
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 334.000 EUR
festgesetzt.
5. Kassenkredite:
der Kassenkredit wird in Höhe von 9.500.000 EUR
festgesetzt.
6. Hebesätze:
Die Hebesätze werden wie folgt unverändert
für Grundsteuer A auf 400 v. H.
für Grundsteuer B auf 430 v. H.
für Gewerbesteuer auf 390 v. H.
festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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